Hintergrund
Die Lebenshaltungskosten stiegen in der Türkei auch 2025 weiter an. Ende des Jahres lag die allgemeine Inflationsrate bei mehr als 30 Prozent, bei den Lebensmitteln war eine Teuerung von etwa 28 Prozent zu verzeichnen. Die Kosten für Wohnraum stiegen um mehr als 49 Prozent an.
Die Behörden gingen scharf gegen die grösste Oppositionspartei CHP (Cumhuriyet Halk Partisi – Republikanische Volkspartei) vor und leiteten landesweit strafrechtliche Ermittlungen und Verfahren gegen zahlreiche gewählte Vertreter*innen und Mitglieder der Partei ein. Politisch einflussreiche Persönlichkeiten wurden inhaftiert, unter ihnen Ekrem İmamoğlu, Bürgermeister von Istanbul und Präsidentschaftskandidat der CHP. Ihm drohte wegen einer Reihe von Anklagepunkten, darunter Korruption sowie Gründung und Leitung einer kriminellen Vereinigung, eine Freiheitsstrafe von bis zu 2.352 Jahren.
Im Kontext eines Friedensprozesses zwischen den Behörden und der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) legte die PKK die Waffen nieder. Es gab direkte Gespräche mit dem inhaftierten PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan, und es wurde eine parlamentarische Kommission zur Lösung des Konflikts eingerichtet, in der alle Parteien vertreten waren.
Willkürliche Inhaftierung und unfaire Gerichtsverfahren
Im Januar 2025 wurde Fırat Epözdemir, Vorstandsmitglied der Anwaltskammer Istanbul, nach seiner Rückkehr von einem Besuch des Europarats willkürlich festgenommen und wegen «Mitgliedschaft in einer bewaffneten terroristischen Vereinigung» und «Propaganda für eine terroristische Vereinigung» in Untersuchungshaft genommen. Er wurde im Mai unter gerichtlichen Auflagen bis zum Prozessbeginn freigelassen.
Im Februar 2025 wurden die Angeklagten im Gezi-Park-Prozess Mücella Yapıcı, Hakan Altınay und Yiğit Ekmekçi vom Vorwurf des Verstosses gegen das Versammlungs- und Demonstrationsgesetz (Gesetz Nr. 2911) freigesprochen. Sie hatten eine Neuverhandlung erhalten, nachdem ihr ursprünglicher Schuldspruch im September 2023 aufgehoben worden war. Damals war ihnen vorgeworfen worden, Osman Kavala (siehe unten) Beihilfe beim «versuchten Sturz der Regierung» während der Massenproteste im Jahr 2013 geleistet zu haben.
Ebenfalls im Februar 2025 wurden im Rahmen einer Untersuchung durch den Generalstaatsanwalt von Istanbul mindestens 50 Personen in zehn Provinzen festgenommen, darunter Journalist*innen, politische Aktivist*innen, Rechtsanwält*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen. 30 Personen, darunter die Journalist*innen Yıldız Tar, Elif Akgül und Ercüment Akdeniz, wurden anschliessend von Istanbuler Gerichten wegen «Mitgliedschaft in einer bewaffneten terroristischen Vereinigung» in Untersuchungshaft genommen. Ihnen wurde vorgeworfen, Verbindungen zu der 2011 gegründeten rechtmässigen Plattform HDK (Halklarin Demokratik Kongresi – Demokratischer Kongress der Völker) zu haben. Ihr gehören verschiedene oppositionelle Parteien und Gruppen an, die sich für Geschlechterfragen, Umweltschutz und die Rechte religiöser Minderheiten einsetzen. Ende 2025 waren mindestens drei der Angeklagten verurteilt worden. Eine Person wurde freigesprochen. In den anderen Fällen liefen die Verfahren noch.
Vor dem Hintergrund verschärfter Repressalien gegen Angehörige der Rechtsberufe wurde im Juni 2025 Mehmet Pehlivan, der Anwalt des inhaftierten Istanbuler Bürgermeisters Ekrem İmamoğlu, willkürlich inhaftiert. Der Vorwurf gegen ihn lautete auf «Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung».
Im Oktober 2025 stellte das Verfassungsgericht in einem Urteil fest, dass das Recht des gewaltlosen politischen Gefangenen Tayfun Kahraman auf ein faires Verfahren bei seiner Verurteilung 2022 im Zusammenhang mit den Gezi-Park-Protesten von 2013 verletzt worden war. Im November wurde sein darauf begründeter Antrag auf Freilassung jedoch abgelehnt.
Der gewaltlose politische Gefangene Osman Kavala blieb in Haft, trotz zweier verbindlicher Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), die seine Freilassung anordneten, und eines vom Europarat 2022 gegen die Türkei eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens. Zwei vor dem Verfassungsgericht eingelegte Rechtsmittel gegen die Verurteilung von Osman Kavala im Jahr 2022 und die Bestätigung seiner Verurteilung durch das Kassationsgericht im Jahr 2023 waren Ende 2025 noch anhängig.
Die ehemaligen Co-Vorsitzenden der Demokratischen Volkspartei (HDP), Selahattin Demirtaş und Figen Yüksekdağ, befanden sich ebenfalls weiterhin in Haft, obwohl der EGMR ihre sofortige Freilassung angeordnet hatte. Im Juli 2025 veröffentlichte der Gerichtshof ein neues Urteil, in dem er feststellte, dass die fortgesetzte Inhaftierung von Selahattin Demirtaş nicht ausreichend begründet sei und auf «anderen Beweggründen» beruhe.
Recht auf Versammlungsfreiheit
Im Februar 2025 wurde in der Provinz Van ein 15-tägiges pauschales Demonstrationsverbot verhängt, nachdem der gewählte Bürgermeister der Metropolregion Van aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung durch einen von der Regierung bestellten Vertreter ersetzt worden war. Die Sicherheitskräfte setzten rechtswidrige Gewalt ein, darunter Schläge, Tränengas und Plastikgeschosse, um friedlich Protestierende zu vertreiben, die sich vor dem Rathaus versammelt hatten. Mindestens 348 Personen wurden inhaftiert, darunter 70 Kinder und sechs Journalist*innen. Im selben Monat wurden weitere 18 Personen in der Provinz Van bei einer Protestveranstaltung der Frauenbewegung Tevgera Jinên Azad (TJA) festgenommen, die die Polizei mit Pfefferspray und rechtswidriger Gewalt auflöste.
Die Bezirksregierung von Beyoğlu verbot Demonstrationen zum Internationalen Frauentag am 8. März 2025 in Istanbul. Mehr als 100 friedlich Demonstrierende wurden wegen Verstosses gegen das Gesetz Nr. 2911 inhaftiert. Eine Frau wurde ausserdem der «Beleidigung des Präsidenten» beschuldigt.
Als dem Bürgermeister von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, das Universitätsdiplom aberkannt und er in Haft genommen wurde, kam es vom 19. bis 26. März im ganzen Land zu Massenprotesten, an denen vor allem Studierende teilnahmen. Mindestens vier Gouverneure verhängten ein generelles Demonstrationsverbot, obwohl ein Gericht im November ein solches Verbot in der Provinz Istanbul mit der Begründung aufgehoben hatte, es sei «unverhältnismässig» und «rechtswidrig». Die Ordnungskräfte setzten rechtswidrige Gewalt gegen friedlich Demonstrierende ein, die in einigen Fällen der Misshandlung gleichkam. Betroffen waren u. a. sieben Frauen, die berichteten, sie seien in Gewahrsam der Antiterroreinheit der Polizei der Provinz Ankara einer Leibesvisitation unterzogen und geschlagen worden. Der rechtswidrige Einsatz weniger tödlicher Waffen gegen friedlich Protestierende führte zu zahlreichen Verletzungen. Wie das Innenministerium bekannt gab, wurden in diesem Zeitraum 1.879 Personen an den Protestorten oder in ihren Wohnungen festgenommen.
Die Behörden verboten Proteste auf dem Taksim-Platz in Istanbul, obwohl das Verfassungsgericht 2023 entschieden hatte, dass das Verbot von Maikundgebungen dort eine Verletzung des Rechts auf friedliche Versammlung darstellt. Die Behörden sperrten am 1. Mai 2025 mehrere U-Bahn- und andere öffentliche Verkehrslinien sowie Dutzende Strassen in ganz Istanbul. Am 29. und 30. April wurden mindestens 111 Personen bei Hausdurchsuchungen präventiv festgenommen. Mehr als 430 Personen, darunter elf Anwält*innen, die sich am 1. Mai versammeln wollten, sahen sich mit rechtswidriger Gewalt konfrontiert und wurden festgenommen. In den Istanbuler Stadtbezirken Kadıköy und Kartal hingegen konnten sich Tausende zu offiziellen Kundgebungen versammeln.
Im Juni 2025 wurden die LGBTI+- und Trans-Pride-Paraden in Istanbul pauschal verboten, und die Polizei setzte rechtswidrige Gewalt gegen friedlich Demonstrierende ein. Mehr als 90 Personen wurden rechtswidrig inhaftiert. Am 29. Juni wurden drei Aktivist*innen wegen Verstosses gegen das Gesetz Nr. 2911 in Untersuchungshaft genommen. Sie wurden am 8. August bis zum Prozessbeginn auf freien Fuss gesetzt. Bei 92 Personen dauerten die strafrechtlichen Ermittlungen wegen ihrer Teilnahme an Pride-Veranstaltungen Ende 2025 noch an.
Im September entschied ein Gericht in Istanbul, dass der gewählte Parteivorstand der CHP in der Provinz abzusetzen sei. Dies führte zu Protesten, bei denen die Polizei rechtswidrige Gewalt einsetzte.
Recht auf freie Meinungsäusserung
Im Januar 2025 wurden elf Mitglieder des Vorstands der Anwaltskammer Istanbul wegen «Propaganda für eine terroristische Organisation» und «öffentlicher Verbreitung irreführender Informationen» angeklagt. Sie hatten öffentlich eine wirksame Untersuchung des Todes zweier Journalist*innen gefordert. Die beiden kurdischen Staatsangehörigen der Türkei waren im Dezember 2024 in Syrien bei einem Drohnenangriff ums Leben gekommen. Das Verfahren dauerte Ende 2025 noch an.
Im März 2025 wurde der britische Journalist Mark Lowen wegen seiner Berichterstattung über die Proteste nach der Inhaftierung des Istanbuler Bürgermeisters Ekrem İmamoğlu festgenommen und des Landes verwiesen. Der schwedische Journalist Joakim Medin wurde ebenfalls im März bei seiner Ankunft in der Türkei wegen «Beleidigung des Präsidenten» und «Mitgliedschaft in einer bewaffneten terroristischen Vereinigung» inhaftiert. Er wurde wegen des ersten Vorwurfs zu elf Monaten Haft verurteilt und im Mai bis zum Abschluss des zweiten Prozesses freigelassen.
Nach der Veröffentlichung einer Karikatur in der Satirezeitschrift LeMan wurden im Juni 2025 der Karikaturist Doğan Pehlevan, der Buchhalter Ali Yavuz, der Chefredakteur Zafer Aknar, der Grafikdesigner Cebrail Okçu und der Chefredakteur Aslan Özdemir wegen «Anstiftung der Öffentlichkeit zu Hass oder Feindseligkeit» in Untersuchungshaft genommen.
Der Menschenrechtsverteidiger Enes Hocaoğulları wurde im August 2025 festgenommen, als er nach Teilnahme an einer Konferenz des Europarats in die Türkei zurückkehrte. Daraufhin wurde er in Untersuchungshaft genommen und im September bis zum Abschluss seines Verfahrens freigelassen. Er wurde wegen «öffentlicher Verbreitung irreführender Informationen» und «Anstiftung der Öffentlichkeit zu Hass und Feindseligkeit» angeklagt, weil er über Menschenrechtsverletzungen während der Proteste nach der Verhaftung des Istanbuler Bürgermeisters Ekrem İmamoğlu gesprochen hatte.
Der Sänger Mabel Matiz wurde wegen seines Songs «Perperişan» strafrechtlich verfolgt. Der Liedtext wurde gemäss Paragraf 226/1-b (2) des Strafgesetzbuchs als Verstoss gegen die öffentliche Moral eingestuft. Ihm drohte eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren.
Im Oktober 2025 wurde der unabhängige Fernsehsender Tele 1 vom Staat übernommen und der Chefredakteur Merdan Yanardağ wegen Spionagevorwürfen in Untersuchungshaft genommen.
Recht auf Vereinigungsfreiheit
Im März 2025 verfügte das 2. Verwaltungsgericht von Istanbul die Absetzung des gesamten Vorstands der Anwaltskammer Istanbul. Das Verfahren war vom Istanbuler Generalstaatsanwalt mit der Begründung initiiert worden, der Vorstand hätte ausserhalb seiner gesetzlichen Aufgaben und Zuständigkeiten gehandelt, indem er eine Untersuchung der Todesumstände zweier Journalist*innen gefordert hatte (siehe «Recht auf freie Meinungsäusserung»).
Im März 2025 veröffentlichte ein Verwaltungsgericht die Begründung seiner Entscheidung aus dem Jahr 2024, die Organisation Göç İzleme Derneği (GÖÇ-İZDER), die sich für die Rechte von Migrant*innen und Vertriebenen einsetzte, wegen angeblicher «Handlungen, die den Zielen einer bewaffneten terroristischen Organisation dienen» zu schliessen. Ein Rechtsmittel der Organisation gegen das Urteil war Ende 2025 noch anhängig.
Im Dezember 2025 ordnete ein Gericht in Izmir die Auflösung der Vereinigung Genç LGBTİ+ Derneği für junge lesbische, schwule, bisexuelle, trans und intergeschlechtliche Menschen (LGBTI+) mit der Begründung an, diese habe Aktivitäten ausserhalb ihres satzungsmässigen Zwecks ausgeübt und «obszöne» Bilder in die Sozialen Medien gestellt, die mit den «moralischen Werten der Gesellschaft» unvereinbar seien und LGBTI-Identitäten «fördern oder begünstigen» könnten.
Das 2022 angestrengte Verfahren zur Schliessung des Tarlabaşı-Gemeindezentrums in Istanbul wegen vermeintlicher «Aktivitäten, die seinem Zweck, dem Gesetz und der Moral zuwiderlaufen», war Ende 2025 noch im Gang. Die Organisation wurde des Versuchs beschuldigt, die «sexuelle Orientierung von Kindern zu beeinflussen», indem sie «die Sexualität von Personen normalisiert, die in der Gesellschaft als LGBTI+ bekannt sind».
Menschenrechtsverteidiger*innen
Im Februar 2025 wurde Taner Kılıç, ein Anwalt für die Rechte Geflüchteter und ehemaliger Vorsitzender der türkischen Sektion von Amnesty International, fast acht Jahre nach seiner Festnahme im Juni 2017 freigesprochen. Er war mehr als 14 Monate lang inhaftiert. 2020 war er der «Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung» für schuldig befunden und zu mehr als sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden, obwohl keine glaubhaften Beweise gegen ihn vorlagen. Das Kassationsgericht hob das Urteil 2022 mit der Begründung unvollständiger Ermittlungen auf. Das erstinstanzliche Gericht bestätigte dieses Urteil im Juni 2023. Der Freispruch wurde 2025 rechtskräftig, als das Kassationsgericht das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft zurückwies.
Im Februar 2025 wurde die Gerichtsmedizinerin Şebnem Korur Fincancı vom Vorwurf der «Verunglimpfung des türkischen Staats» wegen ihrer Äusserungen als forensische Expertin zu Foltervorwürfen freigesprochen. Die Entscheidung im Berufungsverfahren gegen ihre Verurteilung wegen mutmasslicher «Propaganda für eine Terrororganisation» stand Ende 2025 noch aus.
Im März 2025 wurde Nimet Tanrıkulu nach über vier Monaten Haft am ersten Verhandlungstag ihres Verfahrens wegen «Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung» aus der Untersuchungshaft entlassen.
Ebenfalls im März wurden 45 Mitglieder der Samstagsmütter/-leute – Angehörige von Opfern des Verschwindenlassens in den 1980er- und 1990er-Jahren – in einem Verfahren freigesprochen, das 2018 wegen ihrer 700. friedlichen Mahnwache gegen sie eingeleitet worden war. Die Beschränkungen für die wöchentlichen Mahnwachen der Gruppe in Istanbul blieben bestehen, u. a. eine Polizeisperre auf dem Galatasaray-Platz.
Rechte von LGBTI+
Hochrangige Regierungsvertreter*innen äusserten sich weiterhin diskriminierend und verfestigten damit Geschlechterstereotypen sowie institutionelle Homo- und Transfeindlichkeit.
Im Juni 2025 verbot die türkische Behörde für Arzneimittel und Medizinprodukte (TİTCK), die dem Gesundheitsministerium untersteht, die Verschreibung und Abgabe bestimmter Hormone für geschlechtsangleichende Eingriffe bei Personen unter 21 Jahren. Diese Massnahme, die vorgeblich darauf abzielte, die Verwendung dieser Hormone «für andere als die vorgesehenen Zwecke» zu verhindern, verstiess gegen das geltende Gesetz, das den Zugang für Personen über 18 Jahren erlaubt.
Im Lauf des Jahres 2025 wurden drei Gesetzentwürfe veröffentlicht, die sich gegen LGBTI+ richteten und die einen beispiellosen Angriff auf die Menschenrechte von LGBTI+ und die ihrer Unterstützer*innen darstellten. Die Gesetzesvorlagen, die jegliche Auslebung von LGBTI-Identitäten sowie einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen unter Strafe stellen und eine Änderung des amtlichen Geschlechts nahezu unmöglich machen wollten, wurden letztendlich nicht dem Parlament vorgelegt.
Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Im Jahr 2025 wurden laut der türkischen Frauenrechtsorganisation Kadın Cinayetlerini Durduracağız Platformu 294 Femizide begangen. 297 weitere Frauen starben laut der NGO unter verdächtigen Umständen.
Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen
Im April 2025 wurden die turkmenischen Blogger und Aktivisten Alisher Sakhatov und Abdulla Orusov festgenommen und in einem Abschiebezentrum festgehalten. Im Juli verschwanden sie aus dem Zentrum, und es ist zu befürchten, dass sie nach Turkmenistan abgeschoben wurden. Weder die Türkei noch Turkmenistan machten bis Ende 2025 Angaben zu ihrem Schicksal oder Verbleib.
Im Februar 2025 lehnte die Direktion für Migrationsverwaltung in Bursa den Antrag des afghanischen Asylbewerbers Tabriz Saifi auf internationalen Schutz ab und beendete damit abrupt seinen Zugang zu lebenswichtiger medizinischer Versorgung. Im Mai wurde sein Status als Asylsuchender und damit auch sein uneingeschränkter Zugang zu medizinischer Versorgung wiederhergestellt. Tabriz Saifi starb im September an Krankheitsfolgen.
Folter und andere Misshandlungen
Im September 2025 begann der Prozess gegen 13 Polizisten, denen der Tod von Ahmet Güreşçi in Polizeigewahrsam und die Folter seines Bruders Sabri Güreşçi vorgeworfen wurden. Beide Männer waren nach den Erdbeben 2023 wegen mutmasslicher Plünderungen festgenommen worden. Alle Angeklagten blieben Ende 2025 auf freiem Fuss.
Recht auf eine gesunde Umwelt
Der Climate Action Tracker, ein unabhängiger internationaler Mechanismus zur Analyse der Klimapolitik der Länder, stufte die Klimapolitik und -massnahmen der Türkei 2025 als «höchst unzureichend» ein und kritisierte die Abhängigkeit des Landes von fossilen Brennstoffen.
Veröffentlichungen von Amnesty International
·Türkiye: Asylum seeker at serious health risk: Tabriz Saifi, 11 March
·Türkiye: Acquittal of Saturday Mothers protesters brings seven year ordeal to an end, 14 March
·Türkiye: »I Cannot Breathe” Allegations of torture and other ill-treatment in the context of mass protests between 19 – 26 March must be investigated, 19 June
·Türkiye: Unlawful detention of lawyer Mehmet Pehlivan and escalating repression of the legal profession, 1 July
·Türkiye: Release imprisoned satirical magazine staff, 21 July
·Türkiye: Release arbitrarily imprisoned activist: Enes Hocaoğulları, 19 August
·Türkiye: Amicus Curiae Brief in Legal Proceedings Against the Istanbul Bar Association Executive Board, 9 September
·Türkiye: Crackdown on freedom of expression and assembly exposes troubling pattern of police violence, 10 September
Türkiye: Factsheet on leaked law proposals against LGBTI+ rights in Türkiye, 25 November