Amnesty International Report 2025/26

Regionalbericht Amerika

Die Regierungen auf dem amerikanischen Kontinent gingen 2025 verstärkt gegen abweichende Meinungen vor. Proteste wurden unterdrückt und Protestierende kriminalisiert. Es gab Angriffe auf Journalist*innen. Ausserdem wurden Massnahmen zur Zensur der Medien ergriffen.

Menschenrechtsverteidiger*innen wurden nach wie vor drangsaliert, angegriffen und strafrechtlich verfolgt. Die Behörden behinderten die Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen, unter anderem durch die willkürliche Kontrolle ihrer Finanzmittel.

Sicherheitskräfte wandten rechtswidrige Gewalt an, was zu Menschenrechtsverletzungen führte.

In vielen Ländern des Kontinents wurden Menschen weiterhin willkürlich inhaftiert und erhielten kein faires Gerichtsverfahren – ein Zeichen dafür, dass die Ausübung staatlicher Strafgewalt keiner angemessenen Kontrolle unterlag und oft politischen Interessen diente.

Die Haftbedingungen waren oft unmenschlich und es gab Berichte über Folter und andere Misshandlungen, besonders gegen politisch Andersdenkende.

Auf dem gesamten Kontinent kam es weiterhin zu Fällen von Verschwindenlassen. Die Regierungen ergriffen im Allgemeinen keine Präventivmassnahmen und leisteten dadurch der Straflosigkeit weiterhin Vorschub.

Auch für Menschenrechtsverletzungen und völkerrechtliche Verbrechen herrschte nach wie vor weitgehend Straflosigkeit. In einigen Fällen vergangener Menschenrechtsverstösse gab es jedoch positive Entwicklungen.

Die mangelnde Gewährleistung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte durch zahlreiche Regierungen wirkte sich vor allem auf marginalisierte Gruppen aus. Menschen hatten Schwierigkeiten beim Zugang zu grundlegenden öffentlichen Dienstleistungen wie Bildungsangeboten, Gesundheitsleistungen und sauberem Wasser.

Die 30. Weltklimakonferenz der Vereinten Nationen (COP30) in Brasilien brachte nur begrenzte Ergebnisse. So bekannten sich die Staaten weder neu zum Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen noch ergriffen sie ausreichenden Massnahmen zur Bewältigung der Klimakrise.

Geschlechtsspezifische Gewalt war nach wie vor weit verbreitet und wurde nur selten geahndet. Hierzu zählten sexualisierte Gewalt und Femizide, in vielen Ländern auch als Feminizide bezeichnet, um die politische Dimension von Morden an Frauen als Folge weitgehender Straflosigkeit zu verdeutlichen. Der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen wurde häufig per Gesetz und/oder in der Praxis eingeschränkt, und die Versorgung im Bereich der reproduktiven Gesundheit war vielerorts unzureichend.

Zahlreiche Regierungen unternahmen nach wie vor nicht genug, um die Rechte indigener Völker auf ihre Territorien und Ressourcen zu schützen. Auch sorgten sie nicht dafür, dass indigene Gemeinschaften in Angelegenheiten, die sie betrafen, eingebunden wurden und ihre freiwillige und in Kenntnis der Sachlage erteilte vorherige Zustimmung abgeben konnten.

Lesbische, schwule, bisexuelle, trans und intergeschlechtliche Menschen (LGBTI+) waren nach wie vor Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt, ohne von den Regierungen geschützt zu werden. Besonders gefährdet waren trans Menschen; mehrere Länder verabschiedeten Gesetze und Massnahmen, die ihre Rechte untergruben.

Rassistische Rhetorik war auf dem gesamten Kontinent auf dem Vormarsch, und Migrant*innen, Flüchtlinge und Asylsuchende waren einem besorgniserregenden Mass an Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt. Viele von ihnen stiessen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte auf Hindernisse.

Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

In vielen Ländern des amerikanischen Kontinents wurden die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2025 eingeschränkt, was zu einer Verengung des zivilgesellschaftlichen Handlungsspielraums führte.

Im Laufe des Jahres kam es in Argentinien, Kanada, Chile, Kuba, Ecuador, El Salvador, Mexiko, Paraguay, Puerto Rico, Venezuela und den USA zu unzulässigen Einschränkungen von Protesten. Mehrfach setzten die Behörden in diesen Ländern rechtswidrige Gewalt ein, um friedliche Demonstrationen aufzulösen oder die Teilnehmenden zu drangsalieren. Ähnliche Vorkommnisse aus den Vorjahren blieben auch 2025 ungeahndet. Demonstrierende wurden auf und nach Protesten willkürlich festgenommen und daraufhin strafrechtlich verfolgt, was den Missbrauch staatlicher Strafgewalt zur Einschränkung der Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit verdeutlichte.

In mehreren Ländern wurde das Recht auf Vereinigungsfreiheit weiterhin unzulässig eingeschränkt, entweder durch neue oder abgeänderte Gesetze. Die Regierungen in Ecuador, El Salvador, Paraguay, Peru und Venezuela nahmen Gesetze an, die negativen Folgen für zivilgesellschaftliche Organisationen und Medienkanäle hatten. So wurde beispielsweise das Gesetz zur Gründung der Peruanischen Agentur für Internationale Zusammenarbeit abgeändert, um willkürliche und unverhältnismässige Kontrollen von Organisationen zu ermöglichen.

Berichten zufolge wurden Medienschaffende in Argentinien, Brasilien, Kuba, Kolumbien, El Salvador, Guatemala, Honduras, Mexiko, Paraguay, Peru, Uruguay, Venezuela und den USA drangsaliert, zensiert und angegriffen. In einigen Fällen waren das Leben und die körperliche Unversehrtheit von Journalist*innen in Gefahr, wie z. B. in Kolumbien, Ecuador, Honduras, Mexiko und Peru, wo Morde an Journalist*innen dokumentiert wurden. Gleichzeitig wurden Journalist*innen weiterhin kriminalisiert und von der Justiz schikaniert. In Argentinien verklagte Präsident Javier Milei mindestens acht Journalist*innen wegen Verleumdung und Beleidigung. In Guatemala ordnete ein Richter die Rückverlegung des Journalisten José Rubén Zamora ins Gefängnis an, obwohl das Verfahren gegen ihn von Unregelmässigkeiten durchzogen war.

Rechtswidrige digitale Überwachung und andere Formen der Intervention in Kommunikation und Privatleben nahmen 2025 zu. In Argentinien ermächtigte das Ministerium für Nationale Sicherheit die Polizei, Personen in den Sozialen Medien ohne richterliche Anordnung zu überwachen. Mexiko verabschiedete eine Gesetzesreform, die die Einführung eines Ausweisdokuments mit biometrischen Daten vorsah und damit ein Datenschutzrisiko darstellte.

Die Staaten müssen Gesetze und Praktiken abschaffen, die die Ausübung der Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit behindern, und die Beteiligung der Zivilgesellschaft an öffentlichen Angelegenheiten ermöglichen.

Menschenrechtsverteidiger*innen

Menschenrechtsverteidiger*innen wurden 2025 in fast allen Ländern des amerikanischen Kontinents kriminalisiert, schikaniert, angegriffen oder sogar getötet.

Menschen, die sich für Umweltschutz und Landrechte einsetzen, waren besonders häufig Kriminalisierung und Gewalt ausgesetzt. In Bolivien wurden zwölf Personen angeklagt, die sich für den Schutz des nationalen Naturschutzgebiets Tariquía einsetzten. In Kanada wurden drei Indigene zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt, weil sie das Gebiet der Wet’suwet’en First Nation verteidigten. In Chile verschwand die Menschenrechtsverteidigerin María Ignacia González unter ungeklärten Umständen, und in Peru wurden die Umweltschützer Hipólito Quispe Huamán Conde und Isai Shuk Shawit getötet. In Kolumbien wurde 2025 mit einem höheren Ausmass an Gewalt gegen Menschenrechtler*innen als in den Vorjahren gerechnet.

Die Regierungen mancher Länder versuchten, Menschenrechtsorganisationen an ihrer Arbeit zu hindern. So wurde beispielsweise in El Salvador mit dem «Gesetz über ausländische Agenten» eine Steuer von 30 Prozent auf Geldmittel angeordnet, die Organisationen aus dem Ausland erhalten, und der Exekutive die Befugnis eingeräumt, Geldstrafen zu verhängen oder juristischen Personen den Status zu entziehen. In Nicaragua erliess das Innenministerium im März 2025 Verordnungen, die in der Praxis die willkürliche Aufhebung des Rechtsstatus von Organisationen ermöglichten und dadurch das Risiko erhöhten, dass Organisationen ihre Aktivitäten einstellen müssen.

Menschenrechtsverteidiger*innen und -organisationen wurden schikaniert. So berichteten in der Dominikanischen Republik Aktivist*innen, die sich mit Themen wie Racial Justice (Gerechtigkeit für rassistisch Diskriminierte), Geschlechtergleichstellung und Migration befassten, von Online-Schikane und der Offenlegung ihrer persönlichen Daten. In Paraguay leitete ein Parlamentsausschuss rechtliche Schritte gegen fünf Organisationen ein, um Zugang zu sensiblen Informationen über deren Aktivitäten und die Verwendung von Geldern zu erhalten.

Die Staaten müssen dafür sorgen, dass Menschenrechtsverteidiger*innen ihrer Arbeit ungehindert und ohne Angst vor Vergeltungsmassnahmen nachgehen können.

Rechtswidrige Gewaltanwendung

In zahlreichen Ländern des amerikanischen Kontinents wandten Sicherheitskräfte 2025 unverhältnismässige und unnötige Gewalt an und begingen dabei Menschenrechtsverletzungen, besonders gegen Demonstrierende und Menschen, die unter Mehrfachdiskriminierung litten.

In Brasilien wurden bei einem Polizeieinsatz in Rio de Janeiro, der gegen internationale Standards für die Polizeiarbeit verstiess, Tausende zivile und militärische Einsatzkräften mobilisiert und mehr als 120 Menschen getötet.

Im Jahr 2025 wurden in den USA 1.143 Menschen von der Polizei erschossen. Unverhältnismässig häufig handelte es sich dabei um Schwarze Menschen. Im Juni setzte die örtliche Polizei in Los Angeles rechtswidrig weniger tödliche Waffen ein, um friedliche Proteste in der Nähe eines Bundesgebäudes, in dem Migrant*innen festgehalten wurden, zu unterdrücken. Dabei wurden sechs Menschen verletzt. Ab September setzten die USA Drohnen ein, um Boote in der Karibik und im Pazifik anzugreifen, die mutmasslich Drogen transportierten, und töteten dabei mindestens 123 Personen. Offenbar gab es für diese tödlichen Angriffe keine rechtliche Grundlage und sie kamen aussergerichtlichen Hinrichtungen gleich.

In Honduras berichteten zivilgesellschaftliche Organisationen über Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte während des Ausnahmezustands, insbesondere in Form von willkürlichen Inhaftierungen, unverhältnismässiger Gewaltanwendung sowie Folter und anderer Misshandlung.

In Peru wandte die Polizei bei Protesten unnötige und unverhältnismässige Gewalt an und tötete den Demonstranten Eduardo Mauricio Ruiz Sanz durch Schusswaffeneinsatz. Dutzende weitere wurden verletzt.

Die Staaten müssen sicherstellen, dass der Einsatz von Gewalt mit internationalem Menschenrechtsrechtsnormen und -standards, insbesondere dem Prinzip der Nichtdiskriminierung, vereinbar ist.

Willkürliche Inhaftierung und unfaire Gerichtsverfahren

In mehreren Ländern des amerikanischen Kontinents wurden Menschen 2025 aus politischen Gründen willkürlich inhaftiert. Dabei handelte es sich vorwiegend um Personen, die als regierungskritisch galten und die in der Regel ohne faire Verfahren vor Gericht gestellt wurden.

In Kuba wurden willkürliche Inhaftierungen zur Unterdrückung vermeintlicher Regierungskritiker*innen eingesetzt. Im Januar 2025 wurden zwar mindestens 211 politische Gefangene aus der Haft entlassen, sie unterlagen jedoch unrechtmässigen und nicht transparent begründeten Bewährungsauflagen. Bei manchen wurde die Bewährung wieder aufgehoben, weil sie sich weiter politisch engagierten und für die Menschenrechte einsetzten.

Auch in El Salvador waren Menschen willkürlich in Haft: Ende 2025 befanden sich mehr als 90.000 Personen ohne ausreichende Beweise im Gefängnis. Das Parlament verabschiedete eine Gesetzesreform, durch die die Dauer der Untersuchungshaft unverhältnismässig verlängert wurde und verschiedene Angeklagte in einem einzigen Verfahren vor Gericht gestellt werden konnten, anstatt die strafrechtliche Verantwortlichkeit der einzelnen Personen individuell zu prüfen. Dies öffnete Massenprozessen Tür und Tor.

In Nicaragua dokumentierten Organisationen vor Ort mindestens 60 Fälle politisch motivierter willkürlicher Inhaftierungen.

Auch in Venezuela wurden Personen aus politischen Gründen willkürlich in Haft genommen. Ende des Jahres befanden sich laut Angaben zivilgesellschaftlicher Organisationen noch mindestens 806 Menschen aus politischen Gründen in Haft. Den Angeklagten wurden Pflichtverteidiger*innen zugewiesen, die sie nicht wirksam vertraten, ihnen wurde nicht mitgeteilt, welche Anklagepunkte gegen sie erhoben wurden, und sie wurden vor Gerichte gestellt, die nicht unabhängig waren.

In Bolivien, Ecuador, Guatemala, Mexiko, Paraguay, Venezuela und den USA wurde die Unabhängigkeit der Justiz weiter ausgehöhlt.

Die Behörden müssen aufhören, das Justizsystem zu missbrauchen, um abweichende Meinungen zu unterdrücken. Sie müssen alle erforderlichen Massnahmen ergreifen, um willkürliche Inhaftierungen zu verhindern und das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren zu gewährleisten.

Rechte von Inhaftierten

Inhaftierte waren in vielen Ländern unmenschlichen Haftbedingungen ausgesetzt. Die Überbelegung der Gefängnisse war ein häufiges und strukturelles Problem.

In Bolivien machte die Ombudsstelle für Menschenrechte auf eine extreme Überbelegung der Gefängnisse aufmerksam: Mehr als 33.000 Menschen sassen in einem System ein, das nur für etwa 16.000 Personen ausgelegt war. In Ecuador und El Salvador wurden Inhaftierte weiterhin in überfüllten Gefängnissen festgehalten und nicht ausreichend mit angemessenen Lebensmitteln und medizinischen Leistungen versorgt. Es kam dort auch zu gewaltsamen Todesfällen in Haftanstalten. In Haiti waren die Jugendstrafanstalten überfüllt, und in mindestens einer Einrichtung wurden Kinder zusammen mit Erwachsenen untergebracht. Die Haftbedingungen in Uruguay verschlechterten sich weiter und die Menschen waren in unhygienischen und überbelegten Zellen untergebracht.

Aus Ländern wie Chile, Kuba, El Salvador, Honduras, Mexiko, Nicaragua, Venezuela und den USA berichteten Inhaftierte und Menschenrechtler*innen über Folter in den Haftanstalten.

In El Salvador wurden Inhaftierte von Gefängnisangehörigen u. a. durch Schläge, sexuelle Erniedrigung, Schlafentzug und Kollektivstrafen gefoltert und misshandelt. Zwischen März 2022, als der Ausnahmezustand ausgerufen wurde, und Dezember 2025 wurden etwa 470 Todesfälle in staatlichem Gewahrsam dokumentiert.

In Kuba, Nicaragua und Venezuela waren Menschen, die als regierungskritisch galten, besonders stark von Folter und anderen Misshandlungen bedroht. Nicaragua hob Artikel 36 seiner Verfassung auf, der ein ausdrückliches Folterverbot enthielt.

Die Staaten müssen die Rechte und die Würde von Inhaftierten gewährleisten.

Verschwindenlassen

Verschwindenlassen war auf dem gesamten amerikanischen Kontinent nach wie vor an der Tagesordnung und blieb grösstenteils ungeahndet. In einigen Ländern war das Verschwindenlassen eindeutig mit der Unterdrückung Andersdenkender verbunden, in anderen hing diese Praxis mit der Durchsetzung von Sicherheitsmassnahmen zusammen.

In Kuba wurde das Verschwindenlassen als Methode zur Unterdrückung von Menschenrechtler*innen, Aktivist*innen, Künstler*innen und Journalist*innen eingesetzt. In Nicaragua kamen die Haftbedingungen von mehreren Personen, die aus politischen Gründen inhaftiert waren, dem Verschwindenlassen gleich, da man ihren Aufenthaltsort verschleierte und ihnen Besuche verwehrte. Auch in Venezuela war die Praxis des Verschwindenlassens weiterhin gängig. Die Betroffenen wurden in der Regel zunächst willkürlich von Sicherheitskräften festgenommen, die anschliessend Informationen zurückhielten, die Inhaftierung der betroffenen Personen abstritten und deren Schicksal und Verbleib bewusst verschleierten.

In Ecuador leitete die Generalstaatsanwaltschaft im Jahr 2025 Ermittlungen wegen des möglichen Verschwindenlassens von 43 Personen bei Sicherheitseinsätzen der Streitkräfte im Jahr 2024 ein. In El Salvador fielen Hunderte Migrant*innen und Asylsuchende, die im März 2025 rechtswidrig aus den USA abgeschoben wurden, dem Verschwindenlassen zum Opfer. Sie wurden in der berüchtigten Hafteinrichtung CECOT (Centro de Confinamiento Contra el Terrorismo) inhaftiert und ohne Kontakt zur Aussenwelt festgehalten. Da sie dem Schutz des Gesetzes entzogen waren, war dies gemäss internationaler Standards als Verschwindenlassen zu betrachten.

In Kolumbien dokumentierte das Internationale Komitee vom Roten Kreuz zwischen Januar und Mai 2025 insgesamt 136 neue Fälle von Verschwindenlassen im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt, darunter 26 Kinder und Jugendliche.

Angesichts der enorm hohen Zahl der Fälle des Verschwindenlassens in Mexiko kündigte der UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen im April 2025 an, erstmals das Verfahren nach Artikel 34 des Internationalen Übereinkommens gegen das Verschwindenlassen zu aktivieren, um festzustellen, ob das Verschwindenlassen in Mexiko systematisch und weit verbreitet ist.

Die Staaten müssen die Praxis des Verschwindenlassens vollständig abschaffen und auch alle erforderlichen Massnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass nichtstaatliche Akteure Menschen verschleppen.

Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung

In mehreren Fällen schwerer Menschenrechtsverletzungen wurden Gerichtsurteile gefällt. In Chile wurden drei Angehörige der Carabineros verurteilt, weil sie Moisés Ordenes während einer friedlichen Demonstration im Jahr 2019 angegriffen hatten. In Kolumbien fällte die Sondergerichtsbarkeit für den Frieden erste Urteile wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. In Mexiko verurteilte ein Zivilgericht vier Militärangehörige wegen der aussergerichtlichen Hinrichtung von fünf Jugendlichen im Jahr 2023 zu 40 Jahren Haft. In Uruguay wurden 15 Verurteilungen gegen Angehörige des Militärs und der Polizei wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausgesprochen, die unter der Militärregierung (1973–1985) begangen wurden.

In Argentinien wurde ein Gerichtsverfahren in Abwesenheit gegen zehn Angeklagte genehmigt, denen der Anschlag auf das Gemeindezentrum der Asociación Mutual Israelita Argentina (AMIA) in Buenos Aires im Jahr 1994 vorgeworfen wurde. In Guatemala wurde ein Verdächtiger, der jahrelang auf der Flucht gewesen war, festgenommen und wegen seiner mutmasslichen Beteiligung an der Ermordung von Erzbischof Juan José Gerardi im Jahr 1998 angeklagt. In Honduras entschied ein Gericht, dass drei Männer, die des Mordes an dem Umweltschützer Juan López im Jahr 2024 beschuldigt wurden, vor Gericht gestellt werden müssen.

Es gab 2025 jedoch auch Rückschläge. In Bolivien wurden die Verfahren gegen Polizei- und Militärangehörige im Zusammenhang mit mehreren Massakern im Jahr 2019 für nichtig erklärt. In Chile entschied die Staatsanwaltschaft, 1.509 Fälle von Menschenrechtsverletzungen, die während der sozialen Unruhen im Jahr 2019 begangen wurden, nicht weiter zu verfolgen. In Kolumbien stritten sich Militärgerichte und reguläre Strafgerichte weiterhin darüber, wer für Verfahren wegen möglicher Menschenrechtsverletzungen und völkerrechtlicher Verbrechen durch Militär- und Polizeikräfte zuständig sei. In Guatemala verstiess ein Gerichtsurteil gegen internationale Menschenrechtsstandards, indem es einem Militärangehörigen Hausarrest gewährte, der wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen im Fall der Aktivistin Molina Theissen schuldig gesprochen worden war. In Peru wurde ein Amnestiegesetz verabschiedet, das allen Angehörigen der Streitkräfte, der nationalen Polizei und der Selbstverteidigungsgruppen Straffreiheit für schwere Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewährte, die zwischen 1980 und 2000 begangen worden waren.

Die Untersuchungen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen Venezuela kamen kaum voran, und die Anklagebehörde des IStGH beschloss im Dezember, ihre Büros in Caracas zu schliessen.

Die Staaten müssen das Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung für Menschenrechtsverletzungen und völkerrechtliche Verbrechen gewährleisten und dafür sorgen, dass alle, die mutmasslich dafür verantwortlich sind, in fairen Gerichtsverfahren zur Rechenschaft gezogen werden.

Wirtschaftliche und soziale Rechte

Viele Länder des amerikanischen Kontinents kamen 2025 ihren Verpflichtungen nicht nach, die wirtschaftlichen und sozialen Rechte zu gewährleisten. Dies ging vor allem zu Lasten von Bevölkerungsgruppen, die ohnehin benachteiligt waren.

Das Recht auf Gesundheit war nicht für alle Menschen gewährleistet. In Guatemala und Haiti beeinträchtigte die plötzliche Kürzung der US-Hilfsgelder Anfang 2025 die Verfügbarkeit von Gesundheitsleistungen. Die kubanischen Behörden räumten im Juli ein, dass nur 30 Prozent der benötigten wichtigen Medikamente verfügbar seien. In Paraguay hielt die Krise im Gesundheitssystem an, weil die öffentlichen Investitionen unter den von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen sechs Prozent des Bruttoinlandsprodukts lagen. In Uruguay war der Zugang zu psychotherapeutischen Angeboten unzureichend und die Suizidrate besorgniserregend hoch.

Das Recht auf Bildung wurde durch Budgetkürzungen und Gewalt beeinträchtigt. In El Salvador sank die Zahl der Einschulungen in den ersten Monaten des Jahres um 25.000. In Haiti verhinderte die herrschende Gewalt den Zugang zu Bildung.

In Argentinien reichte die Grundrente nicht aus, um die Lebenshaltungskosten zu decken, und mehr als drei Millionen Menschen lebten in Armut.

Nach wie vor gab es Hindernisse beim Zugang zu grundlegenden öffentlichen Leistungen. In Kuba herrschte 2025 eine anhaltende Stromkrise mit regelmässigen grossflächigen Stromausfällen, von denen Millionen Menschen betroffen waren. In Guatemala war der Zugang zu sauberem Wasser und angemessenen sanitären Einrichtungen extrem ungleich verteilt. Die humanitäre Krise in Haiti hielt an und wirkte sich vor allem auf den Zugang zu Nahrungsmitteln, Gesundheitsversorgung und Trinkwasser aus. In Venezuela kam es immer wieder zu Ausfällen der Wasser- und Stromversorgung und zu Protesten wegen des Ausfalls grundlegender Versorgungsleistungen.

Die Staaten müssen dafür sorgen, dass alle Menschen ihre wirtschaftlichen und sozialen Rechten gleichberechtigt und diskriminierungsfrei wahrnehmen können.

Recht auf eine gesunde Umwelt

Die Weltklimakonferenz (COP30), die im November 2025 in Brasilien stattfand, brachte nur begrenzte Ergebnisse und beinhaltete keine Erneuerung des Bekenntnisses zum Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen. Darüber hinaus konnte auch keine feste Zusage seitens der einkommensstarken Länder erzielt werden, ihre Subventionen für die Klimafinanzierung erhöhen, durch die Anpassungsmassnahmen für einkommensschwache Länder finanziert werden sollen.

Schon vor der COP30 waren die Staaten auf dem amerikanischen Kontinent nicht ausreichend gegen die Klimakrise vorgegangen, die sich auch 2025 auf die Menschenrechte auswirkte. Die Behörden einiger Länder, darunter Argentinien und die USA, leugneten die Klimakrise nach wie vor.

Argentiniens Klimaziele und -politik blieben unzureichend. Kanada gewährte Subventionen, Fördermittel und Steuervergünstigungen für Projekte in den Bereichen Petrochemie und fossile Brennstoffe. Ecuador erlaubte auch weiterhin das Abfackeln von Gas im Amazonasgebiet, obwohl in einem Gerichtsurteil aus dem Jahr 2021 das Entfernen der Gasfackeln angeordnet worden war. In den USA erklärte die Regierung per Dekret einen nationalen Energienotstand und präsentierte Massnahmen zur Sicherung der «Energiedominanz», u. a. durch Wiederbelebung des Kohlebergbaus trotz der Umwelt- und Gesundheitsschäden, die er verursachte. Honduras hinkte bei der Entwicklung und Umsetzung von Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel hinterher.

In Bolivien verschärfte der Klimawandel die Entwaldung sowie Waldbrände und Veränderungen der Niederschlagsmuster, was zu vermehrter Wasserknappheit führte und die Rechte auf Wasser und Ernährungssicherheit beeinträchtigte. In Brasilien wirkten sich Wasser- und Niederschlagsknappheit, Erdrutsche, Stürme, Überschwemmungen, Hitzewellen und Dürren besonders stark auf gefährdete Bevölkerungsgruppen aus, insbesondere auf Schwarze, indigene und einkommensschwache Menschen. Paraguay sah sich aufgrund des Klimawandels zunehmenden Risiken wie Dürren, Überflutungen und steigenden Temperaturen ausgesetzt.

Die Behörden müssen die Auswirkungen der Klimakrise auf die Menschenrechte durch Massnahmen auf lokaler und regionaler Ebene angehen, um diese zu verhindern oder abzumildern.

Sexuelle und reproduktive Rechte

In Chile wurden 2025 neue Vorschriften über Schwangerschaftsabbrüche verabschiedet, um eine zeitnahe Versorgung zu gewährleisten. In Mexiko verabschiedeten vier Bundesstaaten Gesetze, um Schwangerschaftsabbrüche zu entkriminalisieren. Trotz dieser konkreten Fortschritte bestanden in Argentinien, Brasilien, Kolumbien, der Dominikanischen Republik, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Haiti, Honduras, Peru, Puerto Rico, Venezuela und den USA weiterhin rechtliche und praktische Hindernisse beim Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen.

In den USA machte die Regierung Massnahmen rückgängig, die dazu beigetragen hatten, den Zugang zu reproduktiven Gesundheitsleistungen auszuweiten und zu schützen, und kürzte die Mittel für spezialisierte Einrichtungen und Programme. In Puerto Rico wurde ein Gesetz verabschiedet, das für Mädchen unter 16 Jahren die schriftliche Einwilligung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten vorschreibt, um einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen zu können. In der Dominikanischen Republik wurde ein neues Strafgesetzbuch verabschiedet, das ein vollständiges Abtreibungsverbot vorsieht. In El Salvador, Haiti, Honduras und Nicaragua blieben Schwangerschaftsabbrüche unter allen Umständen strafbar.

Die Regierungen unternahmen nichts, um gegen die hohen Schwangerschaftsraten unter Mädchen und Jugendlichen vorzugehen. In Argentinien wurde ein Programm, das die Schwangerschaftsrate bei Jugendlichen in den vier vorangegangenen Jahren erfolgreich um 49 Prozent gesenkt hatte, eingestellt. In Peru mussten 992 Mädchen ihre Schwangerschaften austragen.

Die Behörden müssen den Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen garantieren und auch die Wahrnehmung anderer sexueller und reproduktiver Rechte gewährleisten.

Rechte von Frauen und Mädchen

Frauen und Mädchen waren nach wie vor besorgniserregender Gewalt ausgesetzt. Femizide bzw. Feminizide waren weit verbreitet und wurden in Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Kuba, Honduras, Mexiko, Paraguay, Peru, Puerto Rico und Uruguay dokumentiert. In mehreren Ländern waren die erhobenen Zahlen zu dieser Art von Verbrechen unzureichend und unzuverlässig.

In Kuba galt Feminizid weiterhin nicht als eigener Straftatbestand. In Puerto Rico erklärte das Berufungsgericht einen Artikel des Strafgesetzbuches zu Feminiziden für verfassungswidrig, da er gegen das Recht auf ein faires Verfahren und die Unschuldsvermutung verstosse.

In Argentinien, Bolivien, Chile, Kuba, der Dominikanischen Republik, Mexiko, Peru, Uruguay und den USA wurden weitere Fälle von Gewalt gegen Frauen und Mädchen registriert, darunter sexualisierte Gewalt. In der Dominikanischen Republik enthielt das neue Strafgesetzbuch eine rückschrittliche Definition von sexualisierter Gewalt in Partnerschaften, die internationalen Standards nicht gerecht wurde.

Im Laufe des Jahres gab es jedoch auch Fortschritte, darunter das Inkrafttreten des Gesetzes 1639 in Bolivien, das Früh- und Kinderehen unter 18 Jahren verbietet. Ausserdem wurde im Januar 2025 in Kolumbien ein Gesetz verabschiedet, mit dem die Möglichkeit der Scheidung auf einseitigen Wunsch eingeführt wurde.

Die Staaten müssen wirksame Massnahmen ergreifen, um geschlechtsspezifischer Gewalt ein Ende zu bereiten und sicherzustellen, dass Frauen und Mädchen ihre Rechte ohne Diskriminierung wahrnehmen können.

Rechte indigener Völker

In vielen Ländern des amerikanischen Kontinents litten indigene Völker auch 2025 unter Diskriminierung und Gewalt sowie unter den Folgen der Klimakrise, da die Regierungen ihre Rechte nicht respektierten. In Bolivien, Kanada, Ecuador und anderen Ländern wurde der Ausbau von Rohstoffprojekten in indigenen Gebieten fortgesetzt, ohne dass angemessene Konsultationsverfahren durchgeführt wurden, die den internationalen Standards für die Einholung der freien, vorherigen und informierten Zustimmung entsprachen.

Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte, dass die ecuadorianische Regierung das Recht indigener Völker auf kollektives Eigentum im Amazonasgebiet verletzt habe, indem sie Bergbauprojekte auf ihrem Territorium bewilligt hatte.

In Kanada bedrohten mehrere Gesetzentwürfe das Selbstbestimmungsrecht der First Nations, da sie u. a. die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für grosse Infrastrukturprojekte vorsahen.

In Brasilien wurden Angehörige und Sprecher*innen indigener Gemeinschaften im Zusammenhang mit Landkonflikten getötet. Das indigene Volk der Avá Guaraní Paranaense wartete sowohl in Brasilien als auch in Paraguay noch immer auf die Rückgabe ihres angestammten Landes, von dem sie für den Bau eines Wasserkraftwerks durch das Energieunternehmen Itaipú Binacional vertrieben worden war.

In Kolumbien litten indigene und afrokolumbianische Gemeinschaften weiterhin unverhältnismässig stark unter massenhafter und mehrfacher Vertreibung, Zwangsisolierungen und Einschränkungen der Bewegungsfreiheit in Verbindung mit dem bewaffneten Konflikt.

In Venezuela berichteten indigene Yekuana von Konfliktsituationen aufgrund der illegalen Rohstoffgewinnung auf ihrem Gebiet im Bundesstaat Amazonas.

Die Staaten müssen die Besitzrechte, das Eigentumsrecht und die Kontrolle indigener Völker über ihr Land und ihre Ressourcen achten und schützen.

Rechte von LGBTI+

Lesbische, schwule, bisexuelle, trans und intergeschlechtliche Menschen (LGBTI+) wurden in zahlreichen Ländern Opfer von Gewalt. Die stigmatisierende Rhetorik gegen sie – vor allem gegen trans Menschen – verschärfte sich 2025. Lokalen Organisationen zufolge wurden im Laufe des Jahres in Guatemala mindestens 29 LGBTI+ und in Honduras 35 LGBTI+ getötet, während in Mexiko mindestens 17 Feminizide an trans Frauen dokumentiert wurden. In den meisten Ländern legten die Regierungen keine verlässlichen Daten zu Fällen wie diesen vor. Kanada, Paraguay, Peru, Puerto Rico und die USA führten Gesetze oder Massnahmen ein, die die Rechte von trans Personen beschnitten.

Besonders stark unter Gewalt und Diskriminierung litten Personen, die bereits von Mehrfachdiskriminierung betroffen waren. In Brasilien wurden Fälle rassistischer Gewalt gegen Schwarze LGBTI+ verzeichnet. In den USA wurden Gesetze verabschiedet, die die Gesundheitsversorgung für junge trans Menschen einschränkten. In Paraguay wurde zwei trans Migrant*innen die Ausstellung von Dokumenten verweigert, die ihrer Geschlechtsidentität entsprechen.

Die Behörden ergriffen keine angemessenen Massnahmen, um diese Formen von Gewalt anzugehen. In einigen Ländern wurden Leistungen für die Betroffenen eingeschränkt oder ganz eingestellt. So entfernte die US-Regierung beispielsweise die spezielle Option, die LGBTI+ wählen konnten, wenn sie bei der nationalen Hotline zur Suizidprävention für Jugendliche anriefen.

Die Staaten müssen die Rechte von LGBTI+, insbesondere von trans Menschen, anerkennen und Massnahmen ergreifen, um sie vor allen Formen der Diskriminierung und Gewalt zu schützen.

Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen

Migrant*innen, Flüchtlinge und Asylsuchende waren auf dem gesamten amerikanischen Kontinent einem alarmierenden Ausmass an Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt. Zusätzlich erschwert wurde ihre Lage durch die Politik und die Rhetorik verschiedener Länder, insbesondere der USA, die sich auf die Migrationsströme des gesamten Kontinents auswirkten. Die Behörden in Kolumbien, Costa Rica und Panama stellten fest, dass die Zahl der Menschen, die sich ohne die notwendigen Papiere auf den Weg in Richtung Norden machten, deutlich zurückgegangen sei, während die Zahl derjenigen, die sich Richtung Süden bewegten, zugenommen habe.

In mehreren Ländern bedienten sich die Behörden stigmatisierender, feindseliger und diskriminierender Aussagen. In Chile und den USA verschärften sich rassistische Narrative im Kontext von Wahlkämpfen.

In den USA wurde ausserdem eine rassistische und einwanderungsfeindliche Agenda propagiert. Vermummte Sicherheitskräfte nahmen Menschen unabhängig von ihrem Einwanderungsstatus fest, und gepanzerte Fahrzeuge patrouillierten durch die Strassen. Im Visier standen u. a. Gebiete in der Nähe von Schulen, religiösen Zentren, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen, die zuvor als sensible Orte galten, an denen die Einwanderungsbehörde (United States Immigration and Customs Enforcement – ICE) keine Razzien vornehmen durfte.

In der Dominikanischen Republik kam es bei Migrationskontrollen und in Hafteinrichtungen für Asylsuchende nach wie vor zu diskriminierenden Personenkontrollen (Racial Profiling), willkürlichen Inhaftierungen, unverhältnismässiger Gewaltanwendung sowie grausamer und unmenschlicher Behandlung. Darüber hinaus wurden Massenabschiebungen vorgenommen, die gegen das Völkerrecht verstiessen. Zudem führte die Umsetzung neuer Vorgaben in Krankenhäusern dazu, dass Personen ohne die erforderlichen Dokumente nach einer medizinischen Behandlung abgeschoben wurden. Dies betraf insbesondere haitianische Staatsangehörige und Menschen haitianischer Herkunft.

Die Staaten auf dem amerikanischen Kontinent garantierten Migrant*innen und Flüchtlingen nicht die angemessene und diskriminierungsfreie Ausübung ihrer Rechte und versuchten in vielen Fällen sogar, diese Rechte noch weiter einzuschränken. In Kanada waren Migrant*innen, die über das Temporary Foreign Worker Program ins Land kamen, weiter an ihre jeweiligen Arbeitgeber*innen gebunden – trotz weit verbreiteter Menschenrechtsverstösse, eines inhärenten Risikos von Ausbeutung und Diskriminierung sowie weiterer Einschränkungen, die die Situation der Migrant*innen dort noch prekärer machten. In Chile beriet der Kongress weiter über Gesetzentwürfe, die in einigen Fällen zur Kriminalisierung von Flüchtlingen und Migrant*innen führen könnten. Kolumbien und Mexiko verfügten nach wie vor über kein wirksames Asylsystem.

Die Staaten müssen Rassismus bekämpfen und Flüchtlinge, Asylsuchende und Migrant*innen schützen und all ihre Rechte gewährleisten.