Der Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte als Inschrift am Parlamentsgebäude in Wien.
«Brüderlichkeit» (im englischen Original: brotherhood) – ein Ausdruck des sehr weit gehenden männlichen Blicks im Jahr 1948 in Artikel 1 der AEMR. Hier als Inschrift am Parlamentsgebäude in Wien. © Alexander Johann / flickr.com
Déclaration universelle des droits humains

La Déclaration universelle des droits de l'homme dans un langage plus inclusif et moins discriminatoire

À l'occasion du 75e anniversaire de la DUDH, nous publions cette version de la déclaration dans un langage plus inclusif et moins discriminatoire. En effet, la rédaction de la DUDH a eu lieu à une autre époque : le masculin générique allait de soi dans la langue française (excluant ainsi non seulement les femmes, mais aussi toutes les identités de genre non masculines). De plus, le monde était encore profondément marqué par le colonialisme, les représentations racistes étaient omni-présentes dans la langue et la reconnaissance des personnes LGBTQIA+ était encore lointaine.

Einführung: Warum diese Version und welche Änderungen vorgenommen wurden

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte AEMR entstand 1948 aus dem Wunsch heraus, dass sich die Schrecken des Zweiten Weltkriegs nie wiederholen sollen. Mit der AEMR wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (Uno) Grundsätze verabschiedet, welche die Rechte jedes einzelnen Menschen überall auf der Welt garantieren. Die AEMR gilt als Grundlage der internationalen Menschenrechtsgesetzgebung, sie wurde später durch eine Reihe internationaler Verträge konkretisiert, wie z. B. zur Beseitigung aller Formen der Diskriminierung (1965), zur Beseitigung aller Formen der Diskriminierung von Frauen (1979), die Anti-Folter-Konvention (1984) und weitere mehr.
Mehr dazu auf amnesty.ch/menschenrechte

Diverse Formulierungen in der AEMR würden heute nicht mehr so gemacht werden. Und unter dem Begriff «Mensch» stellen wir uns heutzutage nicht mehr in erster Linie einen (weissen) Mann vor.
Wir haben daher die AEMR behutsam in eine Form gebracht, die insbesondere alle Geschlechter einbezieht, rassistische Terminologie vermeidet und Geschlechterstereotype nicht wiederholt.

Wir haben allerdings Paragrafen nicht verändert, wenn dies zu einer Neu-Interpretation der ursprünglichen Absicht geführt hätte. Aufgrund der juristischen Terminologie bleibt die Sprache daher komplex – dies ist also keine AEMR in «Einfacher Sprache»

Unsere inklusivere, diskriminierungsfreiere Version ist ein Versuch, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgehaltenen Prinzipien und Werte in die heutige Welt zu überführen. Wir möchten insbesondere dazu inspirieren, die Menschenrechtserklärung kennenzulernen, sie zu diskutieren, aber auch kritisch zu hinterfragen.

Die 30 Artikel der AEMR in diskriminierungssensibler Sprache

1 Das englischsprachige Wort «race» und das deutsche Wort «Rasse» meinen unterschiedliche Dinge. Im englischsprachigen Raum bezieht sich der Begriff «race» auf die historische und aktuelle Wirkungsmacht der Rassialisierung von Menschen. Das deutsche Wort «Rasse» impliziert im allgemeinen deutschen Sprachgebrauch jedoch weiterhin die Existenz unterschiedlicher «menschlicher Rassen» und ist daher nicht zu verwenden. Mehr dazu im Glossar zur inklusiven Sprache: amnesty.ch/glossar

2 In der Originalfassung steht hier der Begriff «Mütter», den wir erweitern möchten auf alle Menschen, die Verantwortung für Kinder haben, ungeachtet ihrer biologischen Beziehung zum Kind.

3 In der Originalfassung steht in einem Nebensatz, dass sich der Schutz auf eheliche wie aussereheliche Kinder gleichermassen bezieht.

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