Schulraum mit einfachen Stühlen und Tischen.
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Les droits économiques, sociaux et culturels

Allen Menschen stehen die grundlegenden Rechte zu, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 festgehalten sind. Diese Rechte werden für die Staaten verpflichtend und bindend durch internationale Konventionen (oder Pakte) und durch die Aufnahme in nationales Recht. Zwei der wichtigsten Konventionen sind der Pakt zu den bürgerlichen und politischen Rechten (Bürgerrechtspakt, Pakt II) und der Pakt zu den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten (Sozialpakt, Pakt I). Die beiden Pakte traten 1976 in Kraft und sind heute für alle Staaten rechtsverbindlich.

Mehr zu den bürgerlichen und politischen Rechten

Die Teilung der Menschenrechte in zwei Pakte war eine Folge der ideologischen Auseinandersetzungen während des Kalten Krieges. Die westlichen Staaten konzentrierten sich auf die politischen und bürgerlichen Rechte, die eine zentrale Rolle bei der Entstehung der Staaten gespielt hatten. Für die sozialistischen Staaten standen die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte im Vordergrund.

Erst an der Wiener Uno-Menschenrechtskonferenz von 1993 wurde diese Trennung überwunden und die Unteilbarkeit der Menschenrechte festgehalten: «Alle Menschenrechte sind allgemein gültig, unteilbar, bedingen einander und bilden einen Sinneszusammenhang».

Zu den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten gehören

  • Das Recht auf Arbeit: Faire Arbeitsbedingungen, das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit sowie das Recht auf die Bildung von Gewerkschaften
  • Das Recht auf Bildung: Zugang zu Bildung für alle
  • Das Recht auf Gesundheit: Recht auf gesunde Lebensbedingungen, gleicher Zugang zu Gesundheitsvorrichtungen für alle
  • Das Recht auf den Zugang zu genügend und zu gutem Wasser
  • Das Recht auf soziale Sicherheit
  • Das Recht auf eine angemessene Unterkunft inklusive der Schutz vor Zwangsumsiedlungen
  • Die Förderung und der Schutz kultureller Rechte, insbesondere für Minderheiten oder indigene Völker
  • Das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben
  • Das Recht auf Teilhabe an den Errungenschaften des wissenschaftlichen Fortschritts und seiner Anwendung
  • Das Recht auf den Schutz des geistigen Eigentums

Millionen von Menschen weltweit sind chronisch unterernährt. Millionen von Kindern sterben jedes Jahr, bevor sie das fünfte Altersjahr erreicht haben. Millionen von Menschen haben keinen Zugang zur Grundschule. Ganze Bevölkerungsgruppen – etwa Frauen, ethnische und religiöse Minderheiten, Flüchtlinge, Arme – werden von grundlegenden Rechten systematisch ausgeschlossen und sind schutzlos gegenüber Gewalt und Unterdrückung. Darum kämpft Amnesty International für die Einhaltung aller Menschenrechte. 

Staaten tragen die Hauptverantwortung

Hauptverantwortliche für die Einhaltung der grundlegenden wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sind die Staaten. Die Regierungen müssen die Rechte ihrer Bevölkerungen respektieren, indem sie deren Rechte nicht verletzen. Sie müssen die Rechte schützen, indem sie dafür sorgen, dass die grundlegenden Rechte nicht durch Dritte verletzt werden. Und sie müssen diese Rechte erfüllen, indem sie alles in ihrer Macht Stehende unternehmen, um ihrer Bevölkerung diese Rechte zu gewähren.

Nicht alle Länder haben gleichermassen die Möglichkeiten und Ressourcen, diese Rechte umzusetzen. Doch muss der Staat gewisse Minimalstandards erfüllen und darf bei der konkreten Umsetzung durch Gesetze, Verordnungen oder politische Massnahmen keine Diskriminierungen zulassen.

Auch Unternehmen müssen Menschenrechte beachten

Eine immer wichtigere Rolle bei der Umsetzung der Menschenrechte spielen nationale und internationale Wirtschaftsunternehmen, denn ihr Einfluss auf die wirtschaftliche, soziale und ökologische Situation wächst weltweit.

Einige Unternehmen nutzen ihren Einfluss, indem sie Menschenrechts- und Umweltstandards einhalten und diese auch von ihren Zulieferern fordern. Viele Unternehmen nutzen jedoch ihre Macht dazu, Mindeststandards der Menschenrechte zu umgehen, um sich dadurch Wettbewerbsvorteile zu verschaffen und ihren Profit zu steigern.

Der Missbrauch von wirtschaftlicher Macht auf Kosten der Menschenrechte lässt sich nur durch Regelungen bekämpfen, die für alle Unternehmen gelten und bindend sind. Dieses Ziel verfolgen die «Uno-Normen für die Verantwortlichkeit transnationaler Unternehmen und anderer Wirtschaftsunternehmen im Hinblick auf die Menschenrechte», für die sich Amnesty International aktiv einsetzt, in der Schweiz beispielsweise mit der Konzernverantwortungsinitiative.

Mehr zum Thema Wirtschaft und Menschenrechte

Anerkennung der Menschenrechte fördern

Amnesty International setzt sich sowohl für die internationale Anerkennung der bürgerlichen und zivilen Rechte wie auch für diejenige der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte ein, und fordert die Schaffung von Beschwerdemechanismen, damit Verletzungen dieser Rechte eingeklagt werden können. Eine besondere Priorität räumt Amnesty International den Rechten von Minderheiten und marginalisierten Menschen ein.

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«Diskriminierung»

Lobbying und Sensibilisierung für die wsk-Rechte

Mit Aktionen, Öffentlichkeitsarbeit, Lobbying und Bildungsarbeit zu den wsk-Rechten richtet sich Amnesty an die Öffentlichkeit, an Regierungen, internationale Organisationen und Unternehmen.

So setzt sich Amnesty beispielsweise für die Rechte der Überlebenden des Chemieunglücks im Indischen Bhopal von 1984 ein. Mehr als 20'000 Menschen starben an den ausströmenden Giftgasen und Hunderttausende blieben mit schweren Folgeschäden zurück. Amnesty engagiert sich dafür, dass die Überlebenden endlich Zugang zu sauberem Trinkwasser und medizinischer Versorgung erhalten, dass das verseuchte Fabrikgelände gereinigt wird und dass das verantwortliche Unternehmen Union Carbide gerichtlich zur Verantwortung gezogen wird.

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