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Kirgistan

Menschenrechtsverteidigerin Rita Karasartova erneut inhaftiert

In Kirgistan wurde die Menschenrechtsaktivistin und Expertin für zivile Regierungsführung am 14. April erneut inhaftiert – ein Zeichen dafür, dass die Regierung wieder härter gegen zivilen Protest vorgeht.

Details

Am Abend des 14. April 2025 durchsuchten Strafverfolgungsbeamte die Wohnung von Rita Karasartova in Bischkek. Augenzeugen zufolge beschlagnahmte eine Gruppe von 12 Personen – drei von ihnen waren maskiert und bewaffnet – elektronische Geräte und Dokumente. Rita Karasartova wurde zum Verhör ins Polizeipräsidium gebracht. Die Durchsuchung und Verhaftung erfolgten kurz nachdem sie auf ihrer Facebook-Seite einen Brief des kirgisischen Exilaktivisten Tilekmat Kurenov geteilt hatte, der Berichten zufolge seit kurzem in den Vereinigten Arabischen Emiraten vermisst wird.

Engagement für zivile Rechte und Mitbestimmung

Rita Karasartova ist eine Menschenrechtsverteidigerin und Expertin für zivile Regierungsführung, die mit ihrer Familie in Bischkek, Kirgisistan, lebt. Sie leitet das nichtstaatliche Institut für öffentliche Analysen und ist Mitglied der Vereinigten Demokratischen Bewegung Kirgisistans, einer im März 2022 gegründeten Oppositionsbewegung. Die Ziele der Bewegung sind «die Wiederherstellung der demokratischen Institutionen und Werte, die Schaffung eines gerechten Rechtssystems, die Entwicklung eines Wirtschaftsprogramms zur Bekämpfung der Krise und der Kampf gegen die Armut».

Ins Visier der Behörden geriet Rita Karasartova im Oktober 2022, weil sie gegen ein neues Grenzabkommen der kirgisischen Regierung protestiert hatte, das Usbekistan die Kontrolle über ein Süsswasserreservoir übertrug. Gemeinsam mit einer Gruppe von 26 Personen, die gegen Armut und Ungerechtigkeit kämpfen, rief sie zu einer friedlichen Demonstration gegen das Abkommen der kirgisischen Regierung auf und forderte Transparenz. Wie andere befürchtete auch sie, dass Usbekistan den Zugang zu Wasser − einer knappen Ressource in der Region − einschränken oder verbieten würde.

Am 14. Juni 2024 wurde Rita Karasartova schliesslich freigesprochen.

Lesen Sie den Artikel aus dem AMNESTY-Magazin über eine Begegnung von Lea Schlunegger mit Rita Karasartova im Sommer  2024 in Bishkek

 
 
 
Noch keine Anklage

Die Behörden haben nach der erneuten Inhaftierung noch keine förmliche Anklage gegen Rita Karasartova erhoben, führen aber Artikel 278 Absatz 3 des Strafgesetzbuchs («Massenunruhen») als Grundlage für ihre Inhaftierung an.

Zur Verhaftung der prominenten kirgisischen Menschenrechtsverteidigerin Rita Karasartova sagte Marie Struthers, Direktorin von Amnesty International für Osteuropa und Zentralasien: «Die Inhaftierung von Rita Karasartova ist eine beunruhigende Entwicklung in Kirgistan, das immer härter gegen zivilgesellschaftliche Bewegungen vorgeht. Die Verhaftung von Rita Karasartova scheint ausschliesslich mit ihrem öffentlichen Engagement in einem politisch heiklen Fall zusammenzuhängen».

Amnesty International fordert, dass die kirgisischen Behörden unverzüglich eine klare Rechtsgrundlage für die Inhaftierung von Rita Karasartova vorlegen und sicherstellen, dass ihre Rechte in vollem Umfang respektiert werden. Ausserdem muss sie Zugang zu einer angemessenen medizinischen Versorgung erhalten, da sie erst vor kurzem operiert wurde. «Wenn sie nur deshalb inhaftiert ist, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäusserung wahrgenommen hat – was der Fall zu sein scheint – muss sie unverzüglich und bedingungslos freigelassen werden», so Marie Struthers. «Kirgisische Menschenrechtsverteidiger*innen müssen in der Lage sein, ihre wichtige Arbeit frei von Schikanen und Repressalien zu verrichten.»

Für Rita Karasartova haben wir uns mit Ihnen im Briefmarathon 2023 engagiert. 
Ihre Unterstützung ist auch jetzt wieder dringend nötig. Schreiben Sie einen Appelbrief und fordern Sie Rita Karasartovas unverzügliche Freilassung.

Oder Sie senden direkt eine Mail an den Staatsanwalt in Kirgistan:

Bitte setzen Sie noch Ihren Namen (oder Initialen) an das Ende der Nachricht. Sie können die Nachricht gerne auch noch anpassen und z.B. den Namen und die Forderungen hervorheben.  Frist zum Mitmachen: 8. September 2025.