Tunesien

Repression gegen Menschenrechtsorganisationen erreicht kritisches Ausmass

Die tunesischen Behörden gehen vehement gegen Menschenrechtsverteidigerinnen und unabhängige Nichtregierungsorganisationen (NGOs) vor. Unter dem Vorwand, «verdächtige» ausländische Finanzierungen zu bekämpfen und «nationale Interessen» zu schützen, kommt es zu willkürlichen Verhaftungen, Inhaftierungen und gerichtlich angeordneten Suspendierungen. NGOs werden kriminalisiert und ihre Arbeit verunmöglicht.

Details

Die tunesischen Behörden haben sechs NGO-Mitarbeiter*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen, die für den Tunesischen Rat für Flüchtlinge (CTR) tätig sind, strafrechtlich verfolgt, wobei die Anklagepunkte ausschliesslich mit ihrer legitimen Arbeit zur Unterstützung von Geflüchteten und Asylsuchenden zusammenhängen. Die erste Verhandlung am 16. Oktober wurde auf den 24. November vertagt. Allein in den letzten vier Monaten erhielten mindestens 14 tunesische und internationale Nichtregierungsorganisationen gerichtliche Anordnungen, ihre Aktivitäten für 30 Tage auszusetzen.

«Die Behörden bauen systematisch die Rechtsstaatlichkeit ab, schränken den zivilgesellschaftlichen Raum ein und unterdrücken jede Form von Dissens.» Erika Guevara-Rosas, leitende Direktorin für Recherche, Advocacy, Politik und Kampagnen bei Amnesty International

«Es ist zutiefst beunruhigend, mitanzusehen, wie die einst so lebendige Zivilgesellschaft Tunesiens, eine der bedeutendsten Errungenschaften der Revolution von 2011, stetig ausgehöhlt wird. Die Behörden bauen systematisch die Rechtsstaatlichkeit ab, schränken den zivilgesellschaftlichen Raum ein und unterdrücken jede Form von Dissens. Dies ist Teil eines breiteren Trends autoritärer Praktiken, der sich in verschiedenen Teilen der Welt abzeichnet», sagte Erika Guevara-Rosas, leitende Direktorin für Recherche, Advocacy, Politik und Kampagnen bei Amnesty International.

«Anstatt Organisationen ins Visier zu nehmen, die sich für wirtschaftliche, soziale und politische Rechte einsetzen, müssen die tunesischen Behörden diese Einschüchterungskampagne beenden und alle NGO-Mitarbeiter*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen, die als Vergeltung für ihr Engagement inhaftiert oder strafrechtlich verfolgt wurden, unverzüglich freilassen und alle damit verbundenen vorläufigen Massnahmen, wie z.B. das Einfrieren von Vermögenswerten, aufheben. Die Behörden müssen missbräuchliche Anklagen fallen lassen, willkürliche Suspendierungen aufheben und die strafrechtliche Verfolgung von Organisationen, die ihre Aktivitäten rechtmässig ausüben, beenden.»

Hartes Vorgehen gegen NGOs

Seit 2023 diffamieren die tunesischen Behörden NGOs, die ausländische Gelder erhalten. Im Mai 2024 beschuldigte Präsident Kais Saied NGOs, die sich für Geflüchtete einsetzen, als «Verräter» und warf ihnen vor, die «Ansiedlung» von Migranten aus Subsahara-Afrika in Tunesien anzustreben. Daraufhin kündigte die Staatsanwaltschaft in Tunis die Einleitung von Untersuchungen wegen «finanzieller Unterstützung illegaler Migranten» an. In den folgenden Wochen durchsuchten die tunesischen Behörden drei NGO-Büros und leiteten Untersuchungen zu den Finanzen und Aktivitäten von mindestens zwölf tunesischen und internationalen Organisationen ein, die im Bereich Migration tätig sind. Leitende Personen und Angestellte dieser Organisationen wurden festgenommen und in willkürliche Haft gesetzt.

Im September 2024, kurz vor den Präsidentschaftswahlen, wurde das harte Vorgehen auf Organisationen ausgeweitet, die sich mit Wahlbeobachtung, Korruption und Menschenrechten befassen. Bis Oktober 2024 hatte das Finanzministerium Ermittlungen gegen mindestens zehn Organisationen eingeleitet, darunter auch gegen das Internationale Sekretariat von Amnesty International in Tunis. Im gleichen Zeitraum wurden mindestens 20 Nichtregierungsorganisationen mit ungerechtfertigten Bankbeschränkungen und Verzögerungen konfrontiert, die den Erhalt ausländischer Gelder behinderten.

Zwei der Angeklagten im Strafprozess gegen den Tunesischen Flüchtlingsrat (CTR), Mustapha Djemali, Gründer und Direktor, und Abderrazek Krimi, Projektleiter des CTR, befinden sich seit Mai 2024 in willkürlicher Untersuchungshaft. Sie stehen zusammen mit vier weiteren CTR-Mitarbeiterinnen wegen ihrer legitimen Menschenrechtsarbeit vor Gericht. Der CTR arbeitete bei der Vorregistrierung von Asylsuchenden und der Bereitstellung grundlegender Hilfsleistungen eng mit dem UNO-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) zusammen. Die Mitarbeiter wurden wegen «Gründung einer Organisation» zur «Unterstützung der illegalen Einreise» von Migrant*innen nach Tunesien und «Bereitstellung von Unterkunft» angeklagt; Straftaten für die bis zu 13 Jahren Haft drohen.

Im Rahmen eines zweiten Strafverfahrens werden drei Mitarbeiter*innen der tunesischen Niederlassung der französischen Migrantenrechtsorganisation Tunisie Terre d’Asile – Sherifa Riahi, Yadh Bousselmi und Mohamed Joo – am 15. Dezember vor Gericht stehen. Die drei befinden sich seit Mai 2024 in Untersuchungshaft, aufgrund unbegründeter Vorwürfe der «Beherbergung von Personen, die illegal in das Land einreisen oder es verlassen» und der «Erleichterung der irregulären Einreise, Ausreise, Bewegung oder des Aufenthalts eines Ausländers».

Zum Abschluss der Ermittlungen führte der Untersuchungsrichter einen angeblichen «von Europa unterstützten Plan der Zivilgesellschaft zur Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Integration irregulärer Migrantinnen in Tunesien und ihrer dauerhaften Ansiedlung» als Grundlage für die Anklage an.

Zu den weiteren Organisationen, gegen die strafrechtliche Ermittlungen und Inhaftierungen durchgeführt wurden, gehören die Kinderrechtsorganisation Children of the Moon of Medenine und die Antirassismusorganisation Mnemty, deren gesetzliche Vertreter*innen seit November bzw. Mai 2024 in Haft sind. Die Behörden haben ausserdem die Geschäftsführerin der Association for the Promotion of the Right to Difference (ADD), Salwa Ghrissa, seit dem 12. Dezember 2024 in Untersuchungshaft genommen, bis die Ermittlungen zur Finanzierung der Organisation abgeschlossen sind.

Im September 2024 verweigerte die Wahlkommission zwei renommierten Wahlbeobachtungsorganisationen, Mourakiboun und Iwatch, die Akkreditierung unter dem Vorwurf «verdächtiger ausländischer Finanzierung». Einige Tage später, ebenfalls im September 2024, lud die Steuerfahndungsstelle des Finanzministeriums (BILF) sie zu einer Befragung vor. Innerhalb von zwei Wochen fror die Staatsanwaltschaft ihre Bankkonten ein, wodurch ihre Arbeit praktisch lahmgelegt wurde.

Ab Oktober 2024 leitete dieselbe Abteilung für Steuerermittlungen eine Untersuchung gegen das Regionalbüro von Amnesty International in Tunis sowie gegen mindestens zehn weitere Nichtregierungsorganisationen ein. In den folgenden Monaten lud die BILF den Vorstandsvorsitzenden und zwei Mitarbeiterinnen von Amnesty International zur Vernehmung vor und forderte die Vorlage der Compliance-Berichte der letzten Jahre an, die alle vorgelegt wurden. Im Oktober 2025 leitete die Finanzkriminalitätsbrigade der Polizei von Gorjani parallel dazu eine strafrechtliche Untersuchung gegen Amnesty International ein. Die Ermittlungen dauern an.

Kriminalisierung legitimer Arbeit

Zwischen Juli und dem 10. November 2025 erliessen tunesische Gerichte gemäss dem Gesetzesdekret 88 über Vereinigungen 30-tägige Aussetzungsbeschlüsse für mindestens 14 Organisationen. Artikel 45 des Gesetzesdekrets 88 legt Strafen und Verfahren für Organisationen fest, die gegen bestimmte Bestimmungen etwa zur Verwaltung von Finanzmitteln oder zur Finanzberichterstattung verstossen.

Seit Oktober 2024 sehen sich NGOs mit unangemessenen Bankbeschränkungen und unangemessenen Verzögerungen beim Erhalt ausländischer Finanzmittel konfrontiert.

Für die Organisation ATFD bedeutete die 30-tägige Suspension die Schliessung ihrer Frauenhäuser und ihrer Hotline für Überlebende häuslicher Gewalt, was verheerende Folgen für Betroffene hatte, die Schutz und Unterstützung suchten.

Seit Oktober 2024 sehen sich NGOs mit unangemessenen Bankbeschränkungen und unangemessenen Verzögerungen beim Erhalt ausländischer Finanzmittel konfrontiert. Amnesty International hat die Erfahrungen von 20 NGOs dokumentiert, deren Banken entweder die Bearbeitung ihrer Überweisungen verweigerten oder ihre Gelder an die Spender*innen zurücküberwiesen. Mindestens zwei Banken wiesen Organisationen ohne Begründung an, ihre Konten zu schliessen, und mehrere NGOs hatten anschliessend Schwierigkeiten, neue Konten zu eröffnen, was ihre Arbeit erheblich beeinträchtigte und mindestens eine Organisation dazu zwang, ihr Büro in Tunesien zu schliessen. Andere Banken verlangen nun für jede Überweisung einen hohen Verwaltungsaufwand, was zu Verzögerungen von bis zu 10 Wochen führt.

Nach den internationalen Menschenrechtsnormen haben Nichtregierungsorganisationen das Recht, Ressourcen, einschliesslich inländischer, ausländischer und internationaler Finanzmittel, als wesentlichen Bestandteil der Vereinigungsfreiheit zu suchen, zu erhalten und zu nutzen. Jede Einschränkung muss gesetzlich vorgeschrieben sein, einem legitimen Ziel dienen und notwendig und verhältnismässig sein. Willkürliche oder diskriminierende Beschränkungen – einschliesslich übermässiger administrativer Hindernisse – verletzen dieses Recht.

«Diese Schikane hat ein Klima der Angst geschaffen, das die Vereinigungsfreiheit und die Meinungsfreiheit einschränkt und den zivilgesellschaftlichen Raum in Tunesien massiv einschränkt. Die Behörden müssen unverzüglich wirksame Massnahmen ergreifen, um die Menschenrechte zu wahren und NGOs die freie Ausübung ihrer Menschenrechtsaktivitäten zu ermöglichen», sagte Erika Guevara-Rosas.