Die tunesischen Sicherheitskräfte sind verantwortlich für rassistisch motivierte Festnahmen und Inhaftierungen, rücksichtslose Abfangaktionen auf See, kollektive Abschiebungen von Zehntausenden von Geflüchteten und Migrant*innen nach Algerien und Libyen sowie Folter und andere Misshandlungen, einschliesslich Vergewaltigungen. Gleichzeitig gingen die Behörden gegen die Zivilgesellschaft vor, die wichtige Hilfe für Geflüchtete und Migrant*innen leistet. Dies dokumentiert Amnesty International in dem neuen Bericht, «‘Nobody Hears You When You Scream’: Dangerous Shift in Tunisia’s Migration Policy».
Die Behörden gehen gegen die Zivilgesellschaft vor, die wichtige Hilfe für Geflüchtete und Migrant*innen leistet.
Im Juni 2024 ordneten die tunesischen Behörden an, die Rolle des Uno-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) bei der Bearbeitung von Asylanträgen zu beenden, wodurch die einzige Möglichkeit, in Tunesien Asyl zu beantragen, abgeschafft wurde. Die Zusammenarbeit der EU mit Tunesien bei der Migrationskontrolle wurde ohne wirksame Menschenrechtsgarantien fortgesetzt. Das verschärft die Gefahr, dass sich die EU an schweren Menschenrechtsverletzungen mitschuldig macht und noch mehr Menschen und ihre Rechte gefährdet werden.
«Die tunesischen Behörden haben schreckliche Menschenrechtsverletzungen geduldet, Rassismus geschürt und dem Schutz von Geflüchteten ausgehöhlt. Sie müssen diese rassistische Hetze beenden und die lebensgefährlichen Kollektivabschiebungen stoppen. Die tunesischen Behörden müssen das Recht auf Asyl wahren und dürfen niemanden in Länder abschieben, in denen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. NGO-Mitarbeiter*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen, die wegen der Unterstützung von Geflüchteten und Migrant*innen inhaftiert sind, müssen bedingungslos freigelassen werden», sagte Heba Morayef, Regionaldirektorin für den Nahen Osten und Nordafrika bei Amnesty International.
«Die EU muss dringend jegliche Unterstützung im Bereich Migration und Grenzkontrollen aussetzen, die darauf abzielt, Menschen von der Einreise nach Tunesien abzuhalten. Zudem muss die EU die Finanzierung von Sicherheitskräften oder Behörden, die für Menschenrechtsverletzungen gegen Geflüchtete und Migrant*innen verantwortlich sind, einstellen. Anstatt die Eindämmung von Flüchtlingsbewegungen in den Vordergrund zu stellen und Menschenrechtsverletzungen zu fördern, muss die Zusammenarbeit der EU mit Tunesien ihren Schwerpunkt darauf verlagern, dass im Land angemessene Schutzmassnahmen und Asylverfahren zur Verfügung stehen und klare, durchsetzbare Bedingungen für die Achtung der Menschenrechte festgelegt werden, um eine Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden.»
Amnesty International führte zwischen Februar 2023 und Juni 2025 Recherchen durch und befragte 120 Geflüchtete und Migrant*innen aus fast 20 Ländern (92 Männer, 28 Frauen, acht Kinder im Alter von 16-17 Jahren) in Tunis, Sfax und Zarzis. Die Organisation überprüfte auch Quellen der Vereinten Nationen, der Medien und der Zivilgesellschaft sowie die offiziellen Veröffentlichungen der lokalen tunesischen Behörden. Vor der Veröffentlichung teilte Amnesty International ihre Ergebnisse mit tunesischen, europäischen und libyschen Behörden. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts lagen noch keine Antworten vor.
Die Aussagen von Betroffenen offenbaren ein Migrations- und Asylsystem, das auf Ausgrenzung und Bestrafung ausgerichtet ist. Mindestens 60 der von Amnesty befragten Personen, darunter drei Kinder, wurden willkürlich festgenommen und inhaftiert. Schwarze Geflüchtete und Migrant*innen wurden zur Zielscheibe von systematischem Racial Profiling und rassistischer Gewalt durch Einzelpersonen und Sicherheitskräfte. Dieses Vorgehen durch rassistische Äusserungen des tunesischen Präsidenten Kais Saied im Februar 2023 ausgelöst, die seitdem auch von anderen Behördenvertreter*innen und Parlamentarier*innen wiederholt wurden.
Eine Welle repressiver Massnahmen verschärfte die Situation weiter. Mindestens sechs NGOs, die Geflüchtete und Migrant*innen massgeblich unterstützen, wurden von den Behörden angegriffen und teilweise suspendiert. Dies hatte schwere humanitäre Folgen und führte zu einer enormen Schutzlücke. Seit Mai 2024 haben die Behörden mindestens acht NGO-Mitarbeiter*innen und zwei ehemalige lokale Beamt*innen, die mit den NGOs zusammengearbeitet hatten, willkürlich inhaftiert. Betroffen ist auch der schweizerisch-tunesische Menschenrechtsverteidiger Mustapha Djemali, ehemaliger UNHCR-Kadermitarbeiter und Gründer der Organisation «Conseil Tunisien pour les Refugies» (CTR). Die nächste Anhörung im Prozess gegen Mustapha Djemali und seinen Arbeitskollegen Abderrazek Krimi ist für den 24. November angesetzt.
Amnesty International untersuchte 24 Aufgriffe auf See und sprach mit 25 Geflüchteten und Migrant*innen, die von rücksichtslosem und gewalttätigem Verhalten der tunesischen Küstenwache berichteten, wie z. B. gefährliche Rammmanöver, Hochgeschwindigkeitsmanöver, bei denen Boote zu kentern drohten, Übergriffe mit Schlagstöcken auf Menschen und Boote und Tränengaseinsatz aus nächster Nähe. .
Trotz der anhaltenden Kritik an fehlender transparenter Berichterstattung über Abfangaktionen haben die tunesischen Behörden 2024 die öffentliche Weitergabe von Daten über diese Operationen eingestellt, nachdem sie eine von der EU unterstützte Such- und Rettungsregion für den Seeverkehr (SRR) eingerichtet hatten. Zuvor hatten die tunesischen Behörden eine deutliche Zunahme der Abfangvorgänge gemeldet.
Die tunesischen Sicherheitskräfte haben routinemässig Migrant*innen und Asylsuchende, darunter auch schwangere Frauen und Kinder, in abgelegenen und wüstenartigen Gebieten an den Grenzen des Landes zu Libyen und Algerien ausgesetzt.
Ab Juni 2023 begannen die tunesischen Behörden mit der kollektiven Abschiebung von Zehntausenden von Geflüchteten und Migrant*innen, zumeist Schwarzen Menschen, entweder nach rassistisch motivierten Festnahmen oder nachdem sie sie auf See abgefangen hatten. Amnesty International kam zu dem Schluss, dass die Behörden zwischen Juni 2023 und Mai 2025 mindestens 70 Kollektivabschiebungen durchgeführt haben, von denen mehr als 11‘500 Menschen betroffen waren.
Die tunesischen Sicherheitskräfte haben routinemässig Migrant*innen und Asylsuchende, darunter auch schwangere Frauen und Kinder, in abgelegenen und wüstenartigen Gebieten an den Grenzen des Landes zu Libyen und Algerien ausgesetzt. Sie liessen sie ohne Nahrung und Wasser zurück und beschlagnahmten in der Regel ihre Mobiltelefone, Ausweispapiere und ihr Geld, wodurch sie das Leben und die Sicherheit der ausgesetzten Menschen in höchstem Masse gefährdeten. Nach der ersten Welle der Abschiebungen im Juni-Juli 2023 wurden an der libysch-tunesischen Grenze mindestens 28 Migrant*innen tot aufgefunden, 80 Migrant*innen wurden als vermisst gemeldet.
Diese Abschiebungen erfolgten ohne jegliche Verfahrensgarantien und unter Verletzung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung (Non-Refoulement).
Während Menschen, die nach Algerien abgeschoben wurden, wochenlang zu Fuss von der Grenze zurückgehen mussten oder der Gefahr einer «Kettenabschiebung» von Algerien nach Niger ausgesetzt waren, wurden diejenigen, die nach Libyen geschickt wurden, oft dem libyschen Grenzschutz oder anderen Milizen übergeben, die sie zurückliessen oder sie in Einrichtungen festhielten, in denen sie Misshandlungen ausgesetzt waren. Geflüchtete und Migrant*innen in Libyen sind weit verbreiteten und systematischen Menschenrechtsverletzungen und -verstössen ausgesetzt, die ungestraft begangen werden und die laut einer Uno-Untersuchungsmission ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt.
Tunesische Sicherheitskräfte haben 41 Männer, Frauen und Kinder bei Abfangaktionen, Abschiebungen oder in Haft gefoltert oder anderweitig misshandelt. Amnesty International dokumentierte ausserdem 14 Fälle von Vergewaltigungen oder anderen Formen sexualisierte Gewalt durch tunesische Sicherheitskräfte, von denen einige im Zusammenhang mit Leibesvisitationen begangen wurden – in erniedrigender Weise, die offenkundig Folter gleichkam.
Da sie nicht aus den verheerenden Ergebnissen ihrer Zusammenarbeit mit Libyen gelernt hat, hat die laufende Zusammenarbeit zwischen der EU und Tunesien bei der Migrationskontrolle dazu geführt, dass Menschen in einem Land festgehalten werden, in dem sie weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind. Diese Zusammenarbeit umfasst die Finanzierung der Such- und Rettungskapazitäten der tunesischen Küstenwache sowie die Bereitstellung von Schulungen und Ausrüstung für die Grenzkontrolle, um die Zahl der illegalen Grenzübertritte nach Europa zu verringern.
Die EU unterzeichnete im Juli 2023 eine Vereinbarung mit Tunesien, die ohne wirksame Menschenrechtsgarantien ausgearbeitet wurde, wie z. B. eine transparente vorherige Menschenrechtsverträglichkeitsprüfung, eine unabhängige Menschenrechtsüberwachung mit klaren Verfahren bei mutmasslichen Verstössen oder eine Klausel, die eine Aussetzung des Abkommens im Falle von Menschenrechtsverletzungen ausdrücklich ermöglicht. Die Europäische Ombudsperson stellte diese Unzulänglichkeiten in einer Untersuchung im Jahr 2024 fest. Die Zusammenarbeit wird jedoch fortgesetzt – trotz alarmierender und gut dokumentierter Berichte über Menschenrechtsverletzungen.
Obwohl die Migrationskontrolle zunehmend auf Kosten des Völkerrechts durchgesetzt wird, bezeichnen europäische Behördenvertreter*innen dieses Vorgehen als Erfolg und verweisen darauf, dass seit 2024 deutlich weniger Menschen irregulär aus Tunesien über das Meer kommen.
«Das Schweigen der EU und ihrer Mitgliedstaaten zu diesen schrecklichen Menschenrechtsverstössen ist alarmierend. Mit jedem Tag, an dem die EU den gefährlichen Angriff Tunesiens auf die Rechte von Migrant*innen und Geflüchteten und derjenigen, die sie verteidigen, weiterhin rücksichtslos unterstützt und ihre Zusammenarbeit im Bereich Migration nicht sinnvoll überprüft, laufen die europäischen Staats- und Regierungschef*innen Gefahr, sich mitschuldig zu machen», sagt Heba Morayef.
Medienmitteilung 6. November 2025, London/Bern – Medienkontakt