Ukraine

12 Jahre Krieg, 12 Jahre Kriegsverbrechen

Am 24. Februar jährt sich der offene Angriff Russlands gegen die Ukraine zum vierten Mal. Der Krieg aber dauert bereits zwölf Jahre – er begann 2014 mit der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim.

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Im Winter 2025/26 bleibt Russlands Angriffskrieg ein systematischer Angriff auf die ukrainische Zivilbevölkerung. Amnesty International verurteilt die russischen Angriffe auf die zivile Infrastruktur, auf Energieversorgung und Wohngebiete als Kriegsverbrechen. In den besetzten Gebieten begehen russische Behörden massive Menschenrechtsverletzungen. Zivilpersonen, darunter auch Kinder, werden verschleppt. Amnesty International kritisiert zudem, dass ukrainische Kriegsgefangene und Zivilist*innen in russischer Gefangenschaft gefoltert, misshandelt und zum Verschwinden gebracht werden. Diese Handlungen stellen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar.

Zivilpersonen, darunter auch Kinder, werden verschleppt.

Lisa Salza, Länderverantwortliche für die Ukraine bei Amnesty Schweiz sagte: «Ohne Rechenschaft für begangene Verbrechen wird es keine Gerechtigkeit geben. Seit 2023 gibt es einen internationalen Haftbefehl gegen Russlands Präsident Putin. Angesichts der Drohungen und Angriffe gegen den Internationalen Strafgerichtshof muss die Schweiz alles unternehmen, um die internationale Gerichtsbarkeit zu verteidigen und zu stärken. Statt die russische Regierung zu hofieren und den mutmasslichen Kriegsverbrecher Putin in die Schweiz einzuladen, sollte sie sich – losgelöst von Eigeninteressen – für einen gerechten Frieden und für wirkungsvolle Unterstützung der kriegsversehrten Zivilbevölkerung in der Ukraine einsetzen.»

Kälte als Waffe: Terror gegen die Zivilbevölkerung

Bei -15 Grad und kälter ist das ukrainische Energiesystem in den letzten Monaten intensiven russischen Luftangriffen ausgesetzt. Wärmekraftwerke, Umspannwerke und kritische Übertragungsknotenpunkte gehörten zu den Hauptangriffszielen. Die Aufrechterhaltung der Energie- und Wärmeversorgung während der kalten Jahreszeit ist erheblich beeinträchtigt.

Folter und Verschwindenlassen

Amnesty International hat 2025 dokumentiert, wie ukrainische Kriegsgefangene und Zivilist*innen in russischer Gefangenschaft von russischen Behörden über längere Zeit ohne Kontakt zur Aussenwelt festgehalten, gefoltert, misshandelt und zum Verschwinden gebracht werden. Diese Handlungen stellen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar.

In den von Russland besetzten Gebieten der Ukraine hat Amnesty International schwere Verstösse dokumentiert.

Die russischen Behörden haben internationalen Hilfsorganisationen, darunter dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes (IKRK), den Zugang zu ukrainischen Kriegsgefangenen verweigert bzw. stark eingeschränkt. Dadurch sind die Kriegsgefangenen einem höheren Risiko ausgesetzt, gefoltert oder misshandelt zu werden. 

Verbrechen gegen die Menschlichkeit in besetzten Gebieten

In den von Russland besetzten Gebieten der Ukraine hat Amnesty International schwere Verstösse dokumentiert. Nach Beginn der offenen Grossinvasion 2022 wurden wiederholt Zivilpersonen, darunter auch Kinder, aus besetzten Gebieten unter Zwang nach Russland verschleppt. Russland macht sich hier Kriegsverbrechen und mutmasslich Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig. Auch das Recht auf Bildung wird in den besetzten Gebieten massiv verletzt. Kinder werden indoktriniert und Lehrkräfte genötigt, mit den Besatzungsbehörden zusammenzuarbeiten.

Forderungen von Amnesty International

Amnesty International appelliert an die internationale Gemeinschaft und auch den Bundesrat, alles zu tun, um Gerechtigkeit für die Opfer und Überlebenden von Aggression und anderen Verbrechen nach internationalem Recht zu erreichen. Angesichts laufender diplomatischer Verhandlungen begrüsst Amnesty International jede glaubwürdige Aussicht auf ein Ende des russischen Angriffskrieges. Dabei müssen jedoch menschenrechtliche Prinzipien und die Rechte der Betroffenen an erster Stelle stehen. Alle verschleppten Zivilpersonen müssen zurückgeführt werden und unrechtmässig festgehaltene ukrainische Gefangene freigelassen werden.

Medienmitteilung 23. Februar 2026, London/Bern – Medienkontakt