Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 gilt als Grundlage der internationalen Menschenrechtsgesetzgebung. Sie schreibt die Rechte fest, die allen Menschen zustehen – ungeachtet ihrer Herkunft, ihres Geschlechts oder ihrer Nationalität. In 30 Artikeln werden Garantien zum Schutz der menschlichen Person, Verfahrensrechte, Freiheitsrechte sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verankert.