Ausschnitt von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
© UN Media

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 gilt als Grundlage der internationalen Menschenrechtsgesetzgebung. Sie schreibt die Rechte fest, die allen Menschen zustehen – ungeachtet ihrer Herkunft, ihres Geschlechts oder ihrer Nationalität. In 30 Artikeln werden Garantien zum Schutz der menschlichen Person, Verfahrensrechte, Freiheitsrechte sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verankert.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte AEMR – alle Artikel

Mehr zu den Menschenrechten