Ausschnitt von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
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Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 gilt als Grundlage der internationalen Menschenrechtsgesetzgebung. Sie schreibt die Rechte fest, die allen Menschen zustehen – ungeachtet ihrer Herkunft, ihres Geschlechts oder ihrer Nationalität. In 30 Artikeln werden Garantien zum Schutz der menschlichen Person, Verfahrensrechte, Freiheitsrechte sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verankert.

Die hier publizierte Allgemeine Erklärung der Menschenrechte AEMR spricht die Sprache ihrer Zeit. So sind Begriffe enthalten, die wir heute so nicht mehr verwenden würden. Ausserdem ist der Text im generischen Maskulinum verfasst. 

Eine Version der AEMR in einer inklusiveren, diskriminierungsfreieren Sprache finden Sie hier.

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