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Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte AEMR - der Text von 1948 im Original

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 gilt als Grundlage der internationalen Menschenrechtsgesetzgebung. Sie schreibt die Rechte fest, die allen Menschen zustehen – ungeachtet ihrer Herkunft, ihres Geschlechts oder ihrer Nationalität. In 30 Artikeln werden Garantien zum Schutz der menschlichen Person, Verfahrensrechte, Freiheitsrechte sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verankert.

Am 10. Dezember 1948 verabschiedete die Generalversammlung der UNO die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR). In ihr wurden die grundlegenden Rechte und Freiheiten, die jedem Menschen zustehen, erstmals auf universeller Ebene festlegt. Diese Rechte leiten sich aus der angeborenen Würde des Menschen ab und können niemandem genommen werden.

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Die hier publizierte Allgemeine Erklärung der Menschenrechte AEMR spricht die Sprache ihrer Zeit. So sind Begriffe enthalten, die wir heute so nicht mehr verwenden würden. Ausserdem ist der Text im generischen Maskulinum verfasst. 

Eine Version der AEMR in einer inklusiveren, diskriminierungsfreieren Sprache finden Sie hier.

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