Schwarz-weiss-Bild eines Fotopanels mit dem ersten Artikel der AEMR, welches von einer Hand aufgerissen wird. Dahinter im Loch sieht man ein Gesicht.
© Jenny Matthews

Menschenrechte

Die Menschenrechte sind Rechte, die jeder Person durch ihr Menschsein zustehen. Daher werden sie auch als angeboren, unverletzlich und unveräusserlich bezeichnet. Sie schützen die Würde des Menschen vor der Willkür des Staates und sind von der Staatsangehörigkeit unabhängig. Amnesty setzt sich für den Respekt und die Umsetzung der Menschenrechte ein.

«Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.»

Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

In Kürze

Menschenrechte sind weltweit anerkannte Rechte jedes einzelnen Menschen zur Sicherung der Menschenwürde. Mit der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen 1948 wurden Grundsätze verabschiedet, welche die Rechten jedes einzelnen Menschen überall auf der Welt garantieren. 

Die Uno-Generalversammlung hatmit dem internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte proklamierten Rechte präzisiert. 1992 wurden die beiden Pakte von der Schweiz ratifiziert.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde durch eine Reihe internationaler Verträge ergänzt, wie z.B. der Anti-Folter-Konvention, die Kinderrechtskonvention oder das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau.

Ausschnitt von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
© UN Media

Alle 30 Artikel der AEMR

Alle 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 in deutscher Sprache im Original.

Weitere Menschenrechtsabkommen

Das Gebäude des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg. Schwarzweiss-Foto.
Das Gebäude des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg. © Cherry X / wikipedia Creative Commons

Die Europäische Menschenrechtskonvention

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist das Kernstück des Menschenrechtsschutzes in Europa. Die Schweiz hat die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) im Jahr 1974 ratifiziert.

* Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte AEMR – in inklusiver und diskriminierungssensibler Sprache

Diverse Formulierungen in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte AEMR würden heute nicht mehr so gemacht werden. Wir haben daher die AEMR behutsam in eine Form gebracht, die insbesondere alle Geschlechter einbezieht, rassistische Terminologie vermeidet und Geschlechterstereotype nicht wiederholt.