«Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.»
Menschenrechte sind weltweit anerkannte Rechte jedes einzelnen Menschen zur Sicherung der Menschenwürde. Mit der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen 1948 wurden Grundsätze verabschiedet, welche die Rechten jedes einzelnen Menschen überall auf der Welt garantieren.
Die Uno-Generalversammlung hatmit dem internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte proklamierten Rechte präzisiert. 1992 wurden die beiden Pakte von der Schweiz ratifiziert.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde durch eine Reihe internationaler Verträge ergänzt, wie z.B. der Anti-Folter-Konvention, die Kinderrechtskonvention oder das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau.
Diverse Formulierungen in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte AEMR würden heute nicht mehr so gemacht werden. Wir haben daher die AEMR behutsam in eine Form gebracht, die insbesondere alle Geschlechter einbezieht, rassistische Terminologie vermeidet und Geschlechterstereotype nicht wiederholt.