Der Gedanke von Freiheit, Gleichheit und Menschenwürde spielt dabei ebenso eine zentrale Rolle wie die Ausstattung jeder einzelnen Person mit Rechten zum Schutz vor Machtmissbrauch und Ausbeutung. Menschenrechte gelten als Bedingung für nachhaltigen Frieden, Sicherheit und Entwicklung.
Menschenrechte haben den Zweck, die Würde eines jeden Menschen zu schützen. Durch die Verleihung von Rechten soll das Bedürfnis nach einem menschenwürdigen Dasein und nach einer menschenwürdigen Behandlung erfüllt werden: Die Betroffenen sind nicht «Bittsteller*innen», sondern können die Einhaltung der ihnen zustehenden Rechte einfordern.
«Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.»
Das Menschenrechtssystem ist kein abgeschlossenes System sondern wurde – als Spiegelbild der gesellschaftlichen Herausforderungen und Werte – permanent weiterentwickelt.
Mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges und der Gründung der Vereinten Nationen 1945 hatte die internationale Gemeinschaft geschworen, die Gräueltaten, wie sie im 2. Weltkrieg ausgeübt wurden, nie wieder zuzulassen. Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Doch ihre Wurzeln gehen weiter zurück.
Zur Geschichte der Menschenrechte
Um ein menschenwürdiges Dasein führen zu können müssen unterschiedliche Mindeststandards erfüllt sein. Diese Menschenrechtsstandards sind auf internationaler Ebene in einer Vielzahl von (rechtlich unverbindlichen) Erklärungen und Resolutionen und in (völkerrechtlich verbindlichen) Menschenrechtsverträgen für den globalen und regionalen Bereich festgelegt worden.
Besonders wichtige Dokumente sind in diesem Zusammenhang die
Dazu kommen Verträge, die auf einzelne besonders schutzbedürftige Gruppen abzielen wie zum Beispiel
die Rassendiskriminierungskonvention
die Anti-Folter-Konvention
die Frauenrechtskonvention
die Kinderrechtskonvention
die Behindertenkonvention.
Auf regionaler europäischer Ebene ist die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) von besonderer Bedeutung.
Mehr zur Europäischen Menschenrechtskonvention
Primärer Adressat der Pflicht zum Schutz der Menschenrechte ist der Staat. Er ist aufgrund völkerrechtlicher und innerstaatlicher Verpflichtungen rechtlich dazu angehalten, Menschenrechte innerhalb seines Wirkungsbereiches zu achten (nicht unverhältnismässig einzugreifen), zu schützen (vor den Angriffen Dritter) und zu gewährleisten.
Staatlicher Menschenrechtsschutz erfolgt optimalerweise im Rahmen rechtsstaatlicher Strukturen. Auf allen Ebenen im Staat (Gesetzgebung, Vollziehung und Gerichtsbarkeit) sind die Menschenrechte zu beachten: Kein Gesetz darf gegen die Menschenrechte verstossen, Gesetze müssen so vollzogen werden, dass sie mit den Menschenrechten im Einklang stehen und Menschenrechtsverletzungen können bei Gericht bekämpft werden.
International hat sich zur Durchsetzung der Menschenrechte ein fast schon unüberschaubares System aus einer Vielzahl von Akteu*innren herausgebildet, beispielhaft seien hier nur erwähnt:
Die Forderung nach der Einhaltung der Menschenrechte ist auch in diplomatischen und politischen Beziehungen zwischen Staaten ein zentraler Faktor geworden. In Bezug auf die Durchsetzung von Menschenrechten durch diplomatischen oder politischen Druck seitens anderer Staaten darf jedoch nicht übersehen werden, dass die Eigen- und Wirtschaftsinteressen eines Staates häufig dessen altruistische Motive überwiegen werden.
Schliesslich leisten auch NGOs (Nicht-Regierungs-Organisationen) wie Amnesty International einen wesentlichen Beitrag zum Menschenrechtsschutz: Sie erfüllen häufig die Rolle eines «Gewissens», das die Einhaltung der Menschenrechte abseits von politischen, diplomatischen oder wirtschaftlichen Interessen einmahnt.
«Kein Gesetz darf gegen die Menschenrechte verstossen, Gesetze müssen so vollzogen werden, dass sie mit den Menschenrechten im Einklang stehen und Menschenrechtsverletzungen können bei Gericht bekämpft werden.»
Die Gräueltaten des zweiten Weltkrieges machten auf sehr dramatische Weise deutlich, wie Menschen der Staatsgewalt schutzlos ausgeliefert waren und sich nicht auf internationalen Schutz berufen konnten – dieser Art von Willkür wollte man nach dem Krieg ein Ende setzen. Auch suchte man nach einem System zur Schaffung von nachhaltigem Frieden und Sicherheit. Dies sollte auf Grundlage der Menschenrechte geschaffen werden.
Die Staaten haben durch völkerrechtliche Vereinbarungen eine Vielzahl internationaler Überwachungsmechanismen geschaffen, um die Umsetzung der von den Staaten eingegangenen Verpflichtungen zu kontrollieren und einzufordern. Die wichtigste Vertragskontrollorgane auf globaler Ebene sind die „Treaty Bodies“ der Uno.
Die Treaty Bodies der Uno mit Sitz in Genf sind für die Überprüfung der Einhaltung jeweils eines der globalen Menschenrechtsabkommen zuständig. Zu den «Kontrollmechanismen» zählen die von den Vertragsstaaten zu verfassenden Staatenberichte (samt den «Schattenberichten», die von Nichtregierungsorganisationen verfasst werden), die Individualbeschwerde (soweit diese Möglichkeit vom Vertragsstaat akzeptiert wurde) und Staatenbeschwerden.
Auf europäischer Ebene wurde der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingerichtet, der die Einhaltung der den Vertragsstaaten der EMRK auferlegten Verpflichtungen im Rahmen von Individual- und Staatenbeschwerdeverfahren kontrolliert. -> link auf EMRK