Collage von 1948 mit der AEMR in verschiedenen Sprachen.
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Fragen und Antworten zu den Menschenrechten

Menschenrechte sind Rechte, die jedem einzelnen Menschen zustehen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Glauben. Es handelt sich um subjektive Rechte, welche die grundlegenden Aspekte der menschlichen Person vor der Willkür des Staates schützen und sowohl in Friedens- wie in Kriegszeiten gelten. Sie sind universell, unteilbar und unveräusserlich.

Transnationale Unternehmen und Menschenrechte

Auch wenn sie mächtiger sind als manche Staaten, können multinationale Konzerne nicht an die existierenden Menschenrechtverträge gebunden werden. Es gibt auf internationaler Ebene (mit Ausnahme des ILO) auch keine sonstigen rechtlich verbindlichen Instrumente, die transnationale Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten verpflichten würden. Vorhanden sind aber einige Regelwerke, die im Sinne von Soft Law teilweise grosse Bedeutung erlangt haben.
Dies sind: 

  • Global Compact
  • Uno-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte
  • OECD-Leitsätze
  • Voluntary Principles on Security and Human Rights
  •  Private Militär- und Sicherheitsindustrie: Verhaltenskodex und Vereinigung

Einige multinationale Unternehmen setzen sich durchaus mit ihrer gesellschaftlichen Verantwortung auseinander. Sie haben sich bspw. bereit erklärt, mit dem Uno-Global Compact gewisse Prinzipien der Menschenrechte, der Arbeitsbeziehungen, der Korruptionsbekämpfung und des Umweltschutzes anzuerkennen. 

Ein verbindlicheres Instrument auf Uno-Ebene wird zurzeit diskutiert. Diskussionsgrundlage dafür sind die «Uno-Normen für die Verantwortlichkeit transnationaler Unternehmen und anderer Wirtschaftsunternehmen im Hinblick auf die Menschenrechte», die von Amnesty International und zahlreichen NGOs unterstützt werden. 

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