Eine Zeichnung von verschiedenen Gesichtern, über welchen Vermessungslinien liegen
© Amnesty International

Gesichtserkennung

Der Einsatz von Gesichtserkennungssystemen breitet sich derzeit in Europa rasant aus. Gesetzliche Schranken gegen die Überwachung mittels Gesichtserkennung fehlen. Ein Bündnis aus Amnesty International, AlgorithmWatch CH und der Digitalen Gesellschaft fordert ein Verbot von automatischer Gesichtserkennung und biometrischer Massenüberwachung in der Schweiz.

In Kürze

Gesichtserkennung führt auf menschenrechtlicher Ebene zu verschiedenen Problemen:

Gesichtserkennung ermöglicht die Überwachung im öffentlichen Raum ohne Zustimmung. Dies bedroht das Recht auf Anonymität und kann zu einem totalen Überwachungsstaat führen, besonders durch staatliche Nutzung.

Durch fehlerhafte Software können Unschuldigen fälschlicherweise als Verdächtige ins Visier der Polizei geraten, was ernste Folgen für die Betroffenen hat. Ausserdem werden die Algorithmen überwiegend mit Bildern von weissen Männern trainiert. Dadurch erkennen sie Menschen mit dunklerer Hautfarbe, Frauen, Kinder und ältere Menschen schlechter, wodurch es für dieses eher zu falscher Identifizierung kommt.

Ausserdem wird Gesichtserkennung zunehmend für die Kontrolle von Minderheiten  oder Oppositionellen eingesetzt, etwa in China. Auch in westlichen Ländern steht diese Technologie wegen möglicher Einschränkung der Meinungsfreiheit bei Demonstrationen in der Kritik.

screenshot der Website von Ban the Scan
© Amnesty International

Ban the Scan - Inside the NYPD’s Surveillance Machine

Auf der ganzen Welt werden Technologien zur Gesichtserkennung eingesetzt, um Proteste zu unterdrücken und Minderheiten zu schikanieren. Erfahren Sie, wie und wo sie eingesetzt wird und warum wir sie verbieten müssen. Zur Webseite mit Stories, Aktions...

Überwachung

Eine steigende Anzahl von Ländern setzt Gesichtserkennungstechnologie zur Überwachung des öffentlichen Raumes ein. Obwohl Gesichtserkennungstechnologie zu Identifikationszwecken für legitime Ziele eingesetzt werden kann – etwa dafür, Straftäter*innen oder vermisste Kinder zu finden – kann sie im öffentlichen Raum nach Auffassung von Amnesty International nicht verhältnismässig eingesetzt werden, da sie alle vorbeikommenden Menschen erfasst und analysiert, ohne einen individualisierten begründeten Verdacht. Dies verletzt das Recht auf Privatsphäre. Es gefährdet die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäusserung, da es Menschen davon abhalten kann, an Protesten teilzunehmen.