Im Prinzip ja – in Realität leider nein. Weltweit erleiden Frauen und Mädchen Menschenrechtsverletzungen, weil sie Frauen und Mädchen sind.
Warum es notwendig ist, über Frauenrechte zu sprechen, lässt sich am besten anhand von Zahlen erklären. Denn diese Zahlen zeigen auf: Obwohl sich vieles gebessert hat, so haben Frauen und Mädchen auch heute noch nicht die gleichen Möglichkeiten und Chancen wie Männer. In ihrem jährlich erscheinenden Bericht «The Gender Snapshot» stellt UN Women relevante Zahlen zur Geschlechtergerechtigkeit zusammen. 2025 zeigt dieser Bericht, dass es Fortschritte gab, aber auch noch viel Handlungsbedarf. Immer noch leben weltweit 10 Prozent der Frauen in extremer Armut. Eine von fünf jungen Frauen wird unter 18 verheiratet, und einer von acht Frauen zwischen 15 und 49 Jahren wird von ihrem Partner Gewalt angetan. Dies sind keine Zustände, die nicht veränderbar wären. Die Zahl der Personen, die Partnergewalt erfahren müssen, ist in Ländern, die funktionierende Gesetze, Angebote und Systeme haben, die vor dieser Gewalt schützen, 2,5 mal geringer. Wenn Frauenrechte also konsequent von Staaten umgesetzt werden, so kann dies gewaltige Wirkung haben.
Obwohl Mädchen inzwischen eine höhere Wahrscheinlichkeit haben, die Schulausbilung abzuschliessen als Jungen, so sind ihre Berufschancen nicht die gleichen. In 65 von 70 Ländern sind Frauen deutlich wahrscheinlicher Lehrerinnen an einer Schule als dass sie Schulleiterinnen werden – trotz gleich guter Ausbildung. Frauen besetzen weltweit besetzen nur 27 Prozent Prozent der Sitze in den Parlamenten, und sie haben nur 30 Prozent der Führungsrollen in Unternehmen inne. Diese verringerten Karrierechancen hängen auch damit zusammen, dass Frauen immer noch 2,5 mal mehr unbezahlte Care-Arbeit (also Aufgaben wie Kinderbetreuung, Haushalt, Fürsorge für andere Familienmitglieder, etc.) übernehmen als Männer.
Frauenrechte sind auch ein Thema was sexuelle und reproduktive Rechte angeht. Nur ungefähr die Hälfte der Frauen (56,3 Prozent) zwischen 15 und 49 Jahren haben in der Ehe oder Partnerschaft die volle Kontrolle und Entscheidkompetenz über ihre sexuellen und reproduktiven Rechte. Das heisst also, dass fast die Hälfte der Frauen nicht selbst entscheiden kann, wie sie mit ihrer Sexualität und Verhütung umgehen möchten.
Besonders betroffen von Ungerechtigkeiten sind Frauen, die mehrere Diskriminierungen erleben – einerseits, weil sie Frauen sind, dann aber auch, weil sie mit einer Behinderung leben, über 60 Jahre alt sind oder einen Migrationshintergrund haben…
Menschenrechte gelten für alle Personen, unabhängig von ihrer Sexualität, Geschlecht, Herkunft, Staatsangehörigkeit, oder Religionszugehörigkeit. Deshalb gelten Menschenrechte, selbstverständlich, auch für Frauen. Trotzdem ist es manchmal wichtig, von Frauenrechten im Speziellen zu sprechen. Wie die Zahlen oben zeigen, sind die patriarchalen Strukturen, die unsere Gesellschaft prägen, auch heute noch präsent. Sie verhindern oder erschweren, dass Frauen die Berufe ergreifen können, die sie möchten. Sie beschränken die Frauen im freien Ausleben ihrer Sexualität. Sie behindern Karrieren. Und sie schränken die Bewegungsfreiheit ein, denn überall weltweit können Frauen nachts oft nicht unbeschwert alleine nach Hause gehen.
In unserer Arbeit zu Frauenrechten konzentriert sich Amnesty International vor allem auf folgende Themen:
Dabei arbeiten wir intersektional: Das bedeutet, dass wir Frauenrechte stets im Zusammenspiel mit anderen Macht- und Diskriminierungsverhältnissen, wie Rassismus, Klassenzugehörigkeit, Aufenthaltsstatus oder Behinderung, analysieren und nicht isoliert betrachten.
Regierungen sind völkerrechtlich dazu verpflichtet, Gewalt gegen Frauen zu verhindern, entsprechende Straftaten zu verfolgen und die Täter*innen zu bestrafen. Im Krieg wie im Frieden, im «Öffentlichen» wie im «Privaten».
Amnesty International übt Druck auf die Staaten und Entscheidungsträger*innen aus, damit sie dieser Pflicht nachkommen und
Die Autoren der «Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte» in der Französischen Revolution von 1789 verstanden nur die Männer als Rechtssubjekte. Die Frauenrechtsverteidigerin und französische Revolutionärin Olympe de Gouges musste 1793 mit dem Leben dafür büssen, dass sie in ihrer «Erklärung der Rechte der Frau und der Bürgerin» die Ausweitung der Menschenrechte auf das «Private» und die Gleichstellung der Frauen in der Öffentlichkeit forderte.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 verspricht zwar allen Menschen, dass sie ihre Rechte frei von Diskriminierung wahrnehmen können. In der Praxis wurde das Völker- und Menschenrechtssystem jedoch weiterhin vor allem von Männern ausgestaltet, die die Lebensrealitäten von Frauen kaum im Blick hatten.
Und nicht zuletzt brüstete sich die Schweiz fast 700 Jahre lang als älteste Demokratie der Welt, obwohl Frauen nicht politisch gleichberechtigt waren. Das Frauen-Stimm- und Wahlrecht wurde erst 1971 landesweit eingeführt! Als letzter Kanton führte Appenzell Innerrhoden das kantonale Frauenstimmrecht erst 1991 nach einem Bundesgerichtsentscheid ein.
Vor allem die Trennung zwischen «öffentlichem» und «privatem» Bereich schloss Frauen von der Wahrnehmung ihrer Menschenrechte jahrhundertelang aus. Insbesondere Menschenrechtsverletzungen an Frauen, die im privaten Bereich ausgeübt wurden, galten zumeist nicht als solche. Erst in den 1980-er Jahren wurde darüber diskutiert, dass der Staat auch für Menschenrechtsverletzungen im Privatbereich Verpflichtungen übernehmen muss. Das Private wurde politisch – wie es die Frauenbewegung seit der 1968-er Bewegung forderte.
Erst die Wiener Weltkonferenz über Menschenrechte von 1993 auch die erste internationale Erklärung hervor, die Gewalt gegen Frauen thematisierte.
Auf internationaler Ebene bildet die 1979 durch die Uno verabschiedete Frauenrechtskonvention CEDAW (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women) einen Meilenstein im Schutz der Rechte von Frauen. Die Konvention wurde 1981 in Kraft gesetzt und verpflichtet die Vertragsstaaten rechtlich bindend, die Diskriminierung von Frauen in allen Lebensbereichen zu beseitigen. Überwacht wird dies durch den CEDAW-Ausschuss aus 23 unabhängigen Expert*innen, die regelmässig die Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten überprüfen.
In Europa wurde 2011 die Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt) verabschiedet, die umfassende Massnahmen gegen Gewalt an Frauen festlegt. Das Übereinkommen trat für die Schweiz am 1. April 2018 in Kraft und ist rechtlich bindend. Das heisst, dass sich die Schweiz gegenüber dem Europarat verpflichtet hat, die Bestimmungen der Istanbul-Konvention zu erfüllen.
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