Die sogenannte «Nachhaltigkeitsinitiative» verlangt, dass die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz vor 2050 nicht über zehn Millionen Menschen steigen darf. Zwei neue Verfassungsartikel sollen das absichern mit einschneidenden Massnahmen vor allem im Asyl- und Migrationsbereich.
Wird die Schwelle von 9,5 Millionen erreicht – laut Bundesamt für Statistik bereits zwischen 2030 und 2035 –, müssen Bundesrat und Parlament Verschärfungen «insbesondere im Asylbereich und beim Familiennachzug» beschliessen. Vorläufig Aufgenommene mit Status F haben dann keinerlei Aussicht mehr auf eine Aufenthaltsbewilligung oder ein anderweitiges Bleiberecht. Bei Überschreiten der 10-Millionen-Grenze müssen «bevölkerungswachstumstreibende» internationale Abkommen neu verhandelt und nötigenfalls gekündigt werden. Darunter fallen potenziell neben dem Uno-Migrationspakt auch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die Genfer Flüchtlingskonvention, die Uno-Kinderrechtskonvention, der Uno-Pakt II sowie weitere internationale Verträge.
Verletzung des Non-Refoulement-Prinzips und des Rechts auf Familienleben
Es gehört zur humanitären Tradition der Schweiz, dass Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen, Schutz und Sicherheit erhalten. Die Initiative gefährdet nicht nur diese Tradition, sondern untergräbt die völkerrechtlichen Institutionen und Verträge, die den Menschenrechtsschutz weltweit sichern und an deren Aufbau die Schweiz massgeblich mitgewirkt hat.
«Diese Initiative ist ein Frontalangriff auf den Flüchtlingsschutz und auf internationale Menschenrechtsabkommen, die die Schweiz seit Jahrzehnten unterstützt und mitgestaltet hat», sagt Kishor Paul, Kampagnenkoordinator für Asyl und Migration bei Amnesty Schweiz. Eine starre Bevölkerungsobergrenze, die zur Abweisung von Geflüchteten an der Grenze oder zur Aussetzung von Asylverfahren führt, verstösst gegen das Non-Refoulement-Prinzip (Grundsatz der Nichtzurückweisung). Dieser Kernbestandteil des Völkerrechts verbietet Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter, unmenschliche Behandlung oder Tod drohen, und ist in Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention sowie Artikel 3 EMRK verankert.
Wer das Völkerrecht schwächt, schwächt den Schutz aller
Migrant*innen und Geflüchtete leben, arbeiten und engagieren sich Seite an Seite mit allen anderen, die die Schweiz ihr Zuhause nennen. Sie pflegen Angehörige in Spitälern und Heimen, forschen an Hochschulen, prägen das Kulturleben. Sie sind Nachbar*innen, Freund*innen, Kolleg*innen, Familienmitglieder. Sie sind Teil dieser Gesellschaft, mit denselben grundlegenden Rechten auf Sicherheit, Familie und ein Leben in Würde. Eine Schweiz, die zusammenhält und sich an die Menschenrechte hält, ist eine Schweiz, in der diese Rechte für alle gelten. unabhängig von Herkunft oder Bevölkerungsstatistik.
Amnesty International sagt Nein
Mit der «Grenzschutz-Initiative steht zudem eine weitere Vorlage in den Startlöchern, die das Asylsystem in der Schweiz faktisch abschaffen würde. «Die 10-Millionen-Schweiz-Initiative ist erst der Anfang einer migrations- und menschenrechtsfeindlichen Welle», warnt Kishor Paul.
Menschenrechte gelten universell und sie sind nicht verhandelbar, auch dann nicht, wenn eine Bevölkerungszahl überschritten wird. Die Schweiz hat sich aus guten Gründen zu Non-Refoulement, zum Schutz des Familienlebens und zum Diskriminierungsverbot verpflichtet. Diese Verpflichtungen einer Bevölkerungsobergrenze unterzuordnen, würde nicht nur Geflüchtete entrechten, sondern den Rechtsstaat als Ganzes schwächen.
Amnesty International Schweiz empfiehlt am 14. Juni 2026 ein klares Nein zur 10-Millionen-Schweiz-Initiative.
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