Die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK schützt die grundlegenden Rechte der Menschen auf dem europäischen Kontinent. Die EMRK garantiert u.a. das Verbot der Folter, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, den Schutz des Privatlebens und das Recht auf ein faires Verfahren. Sie ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen Staaten, der 1953 vom Europarat geschaffen wurde.
Zusätzlich zur EMRK hat der Europarat mehrere Zusatzprotokolle verabschiedet, zum Beispiel zur Abschaffung der Todesstrafe in den Mitgliedsstaaten und zur Einrichtung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Dieser Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR (in Strassburg) wacht über die Einhaltung der Menschenrechte, die in der EMRK festgehalten sind.