1,8 Millionen Menschen mit Behinderungen stossen in der Schweiz täglich auf zahlreiche Barrieren, die ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschweren oder sogar verunmöglichen – doch die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind Menschenrechte. Menschen mit Behinderung haben einen Anspruch auf Gleichstellung.
Unsere Gesellschaft ist in vielerlei Hinsicht noch nicht inklusiv. Auch in der Schweiz sind Menschen mit Behinderungen in vielen Bereichen des Lebens nicht gleichgestellt. Dies, obschon die Bundesverfassung seit dem Jahr 2000 ausdrücklich Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung verbietet. Die Schweiz ist verpflichtet zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen alle Menschenrechte voll und gleichberechtigt geniessen können. Sie muss entsprechend ihre tatsächliche Gleichstellung fördern und sie vor Diskriminierungen schützen.