Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht, weil ihnen in ihrer Heimat Zerstörung, Misshandlung oder Folter drohen. Rund sechzig Millionen Menschen befinden sich gegenwärtig weltweit auf der Flucht. Die grosse Mehrheit von ihnen hat in sogenannten Entwicklungsländern Aufnahme gefunden. Das Engagement der Industrienationen hingegen ist unzureichend.
In Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist festgehalten, dass Menschen das Recht haben, in einem Land um Asyl zu ersuchen. Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951 ist das zentrale völkerrechtliche Abkommen zum Schutz von Geflüchteten. Sie definiert den Begriff «Flüchtling», legt ihre Grundrechte fest – wie den Schutz vor Verfolgung – und verbietet die Rückweisung in ein Verfolgerland (Non-Refoulement-Prinzip). Die Genfer Flüchtlingskonvention ist die Grundlage für das internationale Asylrecht.
Jeder Staat muss somit Personen Schutz gewähren, denen in ihrem Herkunftsland Verfolgung droht. Doch viele Regierungen kommen dieser Verpflichtung nicht nach, obwohl sie in der Genfer Flüchtlingskonvention festgeschrieben ist.
Ob Krieg, politische und religiöse Verfolgung oder Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder ethnischen Gruppe: Weltweit mussten und müssen Millionen Menschen ihre Heimat verlassen und anderswo Schutz suchen. Doch nicht alle Menschen, die dies tun, werden als Flüchtling anerkannt. In vielen Ländern - gerade im globalen Norden - erhalten sie oft keine gesicherte Aufnahme und Unterstützung. Eine Einführung.
Die Schweiz ist ein Einwanderungsland. Wenn von Ausländer*innen in der Schweiz gesprochen wird, dann geht es oft um Asylsuchende. Dabei sind nur die wenigsten Menschen, die hierzulande ohne Schweizer Pass leben, Geflüchtete. Einige Zahlen, Fakten und Hintergründe.