Zwei Gesetze erlauben Überwachungsmassnahmen in der Schweiz: Das Nachrichtendienstgesetz (NDG) sowie die Revision des Bundesgesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF).
Das Nachrichtendienstgesetz (NDG) gibt dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zahlreiche Kompetenzen. Es ermöglicht beispielsweise die Kabelaufklärung, die eine Form der verdachtsunabhängigen Massenüberwachung darstellt. Selbst wenn sie nur vereinzelt und unter strengen Kontrollen eingesetzt wird, stellt diese Massnahme dennoch einen schweren Eingriff in die Privatsphäre dar.
1 Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs. 2 Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.