Ein Teil des Bundeshauses mit Überwachungskamera
© Amnesty International

Überwachung in der Schweiz

Auch in der Schweiz wird die Überwachung ausgeweitet und die Privatsphäre eingeschränkt. Amnesty kritisiert insbesondere die Kabelaufklärung und die Vorratsdatenspeicherung als Formen der verdachtsunabhängigen Massenüberwachung.

In Kürze

Zwei Gesetze erlauben Überwachungsmassnahmen in der Schweiz: Das Nachrichtendienstgesetz (NDG) sowie die Revision des Bundesgesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF).

Das Nachrichtendienstgesetz (NDG) gibt dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zahlreiche Kompetenzen. Es ermöglicht beispielsweise die Kabelaufklärung, die eine Form der verdachtsunabhängigen Massenüberwachung darstellt. Selbst wenn sie nur vereinzelt und unter strengen Kontrollen eingesetzt wird, stellt diese Massnahme dennoch einen schweren Eingriff in die Privatsphäre dar.

1 Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs. 2 Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.

Schweizerische Bundesverfassung, Art. 13, Schutz der Privatsphäre
Symbolbild mit einer Lupe vor einem Bildschirm.
© Sajad Nori

Aktuell: Revision des Nachrichtendienstgesetzes

Der Bundesrat will das Nachrichtendienstgesetz (NDG) revidieren und die Überwachungsbefugnisse des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) massiv ausbauen. Amnesty International und weitere NGO fordern eine Korrektur der geplanten Massnahmen, damit die ...